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Solarstrom mit anderen teilen: Was Energy Sharing für Verbraucher in Fürth bedeutet

29. September 2026, 12:36 Uhr ,
Solarstrom vom eigenen Dach kann beim Energy Sharing rechnerisch mit anderen Verbrauchern im selben Bilanzierungsgebiet geteilt werden. (Foto: Symbolbild)Solarstrom vom eigenen Dach kann beim Energy Sharing rechnerisch mit anderen Verbrauchern im selben Bilanzierungsgebiet geteilt werden. (Foto: Symbolbild)

Solarstrom vom eigenen Dach mit anderen teilen, obwohl diese nicht im selben Haus wohnen: Das soll mit dem sogenannten Energy Sharing möglich werden. Fürth Aktuell hat bei der infra fürth nachgefragt, was das Modell für Verbraucher in Fürth konkret bedeutet, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob sich das Teilen von Solarstrom finanziell überhaupt lohnt. Inzwischen gibt es dafür auch einen gesetzlichen Rahmen. Seit dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen.

Beim Energy Sharing wird Strom aus einer Anlage für erneuerbare Energien über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern geteilt. Damit unterscheidet sich das Modell etwa vom klassischen Mieterstrom, bei dem die Solaranlage und die angeschlossenen Haushalte im selben Gebäude liegen. Beim Energy Sharing können Erzeugung und Verbrauch räumlich voneinander getrennt sein.

Der Strom fließt nicht gezielt von Haus zu Haus

Wichtig ist dabei: Der Solarstrom wird nicht physisch gezielt von einer Photovoltaikanlage zu einem bestimmten anderen Haushalt geleitet. Der eingespeiste Strom gelangt in das öffentliche Stromnetz und lässt sich dort nicht wie eine einzelne Lieferung von anderen Strommengen trennen.

Energy Sharing funktioniert stattdessen über Messung und rechnerische Zuordnung. Speist eine beteiligte Photovoltaikanlage beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt Strom ins Netz ein und verbraucht ein anderer Teilnehmer gleichzeitig Energie, kann ihm entsprechend dem vereinbarten Anteil eine bestimmte Menge dieser Einspeisung bilanziell zugeordnet werden. Die Bundesnetzagentur spricht von einer Zuordnung auf Grundlage der zeitgleichen Einspeisung und des tatsächlichen Strombezugs.

Genau deshalb müssen Erzeugung und Verbrauch präzise erfasst werden.

Intelligente Stromzähler spielen eine zentrale Rolle

Die infra erklärte auf Anfrage von Fürth Aktuell, dass für die Beteiligten intelligente Messsysteme notwendig seien. Ein solches System besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, über das Messwerte übermittelt werden können.

Die Abrechnung erfolgt nicht einfach anhand des Jahresverbrauchs. Beim Energy Sharing müssen Einspeisung und Verbrauch viertelstündlich erfasst und bilanziert werden.

Beim Ausbau dieser Systeme sieht sich die infra in Fürth gut aufgestellt. Das Unternehmen teilte Fürth Aktuell mit, die vom Gesetzgeber vorgegebene Ausbauquote deutlich übertroffen zu haben. Für einzelne Energy-Sharing-Projekte sei der Smart-Meter-Ausbau deshalb kein entscheidendes Hindernis.

Ein Stromvertrag reicht nicht aus

Für Verbraucher bedeutet Energy Sharing allerdings nicht, dass der komplette Strombedarf künftig aus der ausgewählten Photovoltaikanlage gedeckt werden kann. Produziert die Anlage keinen oder zu wenig Strom, muss die fehlende Energie weiterhin anderweitig geliefert werden.

Die Bundesnetzagentur weist deshalb darauf hin, dass ein Teilnehmer grundsätzlich zwei Lieferverhältnisse benötigt: einen Vertrag über den gemeinsam genutzten Strom und einen Vertrag mit einem Stromlieferanten für den verbleibenden Bedarf. Dieser Reststromanbieter kann grundsätzlich frei gewählt werden.

Ein einfaches Beispiel: Produziert eine beteiligte Solaranlage mittags viel Strom, kann ein festgelegter Anteil davon gleichzeitig dem Verbrauch eines anderen Teilnehmers zugerechnet werden. Am Abend, wenn die Photovoltaikanlage nichts mehr erzeugt, muss dessen Strombedarf vollständig aus der übrigen Stromversorgung gedeckt werden.

Einige Anfragen bei der infra

Ganz unbekannt war das Thema bei Fürther Stromkunden schon im Sommer nicht. Die infra teilte Fürth Aktuell mit, dass einige wenige Anfragen zum Energy Sharing eingegangen seien.

Besonders interessant könnte das Modell nach Einschätzung des Unternehmens beispielsweise für kleine und mittlere Gewerbebetriebe werden, die ihren selbst erzeugten Solarstrom an mehreren Standorten nutzen möchten. Eine weitere Möglichkeit sieht die infra bei Betreibern größerer Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom am Standort selbst nicht vollständig verbrauchen können.

Energy Sharing könnte nach Einschätzung des Versorgers perspektivisch dazu beitragen, einen größeren Anteil des regional erzeugten Stroms auch in der Region zu nutzen und damit den Bedarf an Strom aus anderen Gebieten etwas zu verringern.

Ist der geteilte Solarstrom günstiger?

Ein finanzieller Vorteil ergibt sich allerdings nicht automatisch. Denn auch wenn Strom einer bestimmten Photovoltaikanlage rechnerisch einem anderen Verbraucher zugeordnet wird, benutzt er auf dem Weg zwischen Einspeisung und Entnahme das öffentliche Stromnetz.

Für den Strombezug fallen deshalb grundsätzlich weiterhin die üblichen Netzentgelte und Umlagen an. Darauf weist auch die Bundesnetzagentur ausdrücklich hin.

Das unterscheidet Energy Sharing beispielsweise vom Mieterstrom innerhalb eines Gebäudes. Dort wird der vor Ort erzeugte Strom direkt im Haus genutzt und muss nicht über das öffentliche Netz transportiert werden.

Die infra sieht deshalb insbesondere bei Mehrfamilienhäusern Vorteile bei solchen Mieterstrommodellen. Nach Angaben des Unternehmens wurden entsprechende Projekte bereits in rund 100 Mehrfamilienhäusern in Fürth umgesetzt.

Ob Energy Sharing günstiger ist als ein gewöhnlicher Strombezug, hängt dagegen von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören der vereinbarte Preis für den geteilten Strom, die Kosten für die technische und energiewirtschaftliche Abwicklung sowie die Strommenge, die tatsächlich zeitgleich erzeugt und verbraucht werden kann.

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