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Modulklassen am Gymnasium Stein sollen dauerhaft bleiben – Ausschuss berät

3. Februar 2026
Die seit 2018 genutzten Modulklassenräume am Gymnasium Stein könnten dauerhaft bleiben – das Thema beschäftigt am 12. Februar 2026 den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss. (Foto: Fürth Aktuell)Die seit 2018 genutzten Modulklassenräume am Gymnasium Stein könnten dauerhaft bleiben – das Thema beschäftigt am 12. Februar 2026 den Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss. (Foto: Fürth Aktuell)

Am Gymnasium Stein könnten die seit Jahren genutzten Klassenräume in Modulbauweise dauerhaft oder zumindest noch viele Jahre bestehen bleiben. Mit diesem Thema befasst sich der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Stein in seiner Sitzung am 12. Februar 2026.

Die Modulklassenräume waren ursprünglich im Januar 2018 genehmigt worden. Sie dienten dazu, Klassen während der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung des Altbaus auszulagern. Nach Abschluss der Sanierung habe sich jedoch gezeigt, dass die gestiegene Schülerzahl im sanierten Altbau nicht vollständig untergebracht werden könne. Deshalb werde die Containeranlage weiterhin durch den Landkreis genutzt.

In den vorliegenden Antragsunterlagen werde teils von einer dauerhaften Nutzung gesprochen, teils von einer Befristung bis zum 31. August 2030. Dieser Widerspruch wird in der Vorlage ausdrücklich erwähnt.

Baurechtlich liegt die Containeranlage in einem Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 1c «Westlich der Faber-Castell-Allee» als Spiel-, Sport- und Grünfläche ausgewiesen ist. Für das Schulgebäude selbst ist dort eine Gemeinbedarfsfläche mit konkreter Festsetzung der Gebäude vorgesehen. Die Modulbauten stehen somit außerhalb der ursprünglich vorgesehenen Bauflächen.

In der rechtlichen Bewertung wird jedoch darauf verwiesen, dass die Anlage bereits seit Jahren besteht und es nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Probleme im Hinblick auf den Schulsport gebe. Deshalb könne einer weiteren Nutzung am bestehenden Standort zugestimmt werden.

Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft den Stellplatznachweis. Bei der ursprünglichen, befristeten Genehmigung seien keine Regelungen zu Stellplätzen getroffen worden. Für die nun geplante dauerhafte Nutzung sei dieser Nachweis jedoch zwingend zu führen.

Nach Angaben des Landratsamtes seien für das Gymnasium 46 Stellplätze nachgewiesen. Die städtische Berechnung auf Grundlage der aktuellen Stell- und Abstellplatzsatzung komme jedoch zu dem Ergebnis, dass 50 Pkw-Stellplätze erforderlich seien. Damit müssten vier zusätzliche Stellplätze vom Landratsamt nachgewiesen werden.

Erstmals sei zudem auch der Nachweis von Fahrradabstellplätzen zu erbringen. Dieser sei bislang nicht geführt worden. Da der Containeranbau nicht unter den Bestandsschutz falle, müsse der Bedarf für die zusätzlichen Klassen dort nachgewiesen werden. Vorgesehen seien zehn Fahrradabstellplätze je Klasse.