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Keimfund im Leitungsnetz: Abkochgebot für Cadolzburg und umliegende Ortsteile angeordnet

10. Oktober 2025 ,
Abkochgebot in Cadolzburg: Vorsichtsmaßnahme nach Keimbefund im Trinkwasser.Abkochgebot in Cadolzburg: Vorsichtsmaßnahme nach Keimbefund im Trinkwasser.

Im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Bakterium *Pseudomonas aeruginosa* festgestellt. Das zuständige Gesundheitsamt Fürth hat daraufhin ein sofortiges Abkochgebot verhängt, das insbesondere für die Orte Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorfer Waldsiedlung und Wachendorf gilt.

Die Verunreinigung wurde bei routinemäßigen Wasseruntersuchungen im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen entdeckt. In Abstimmung zwischen dem Betreiber der Wasserversorgung und der Gesundheitsbehörde wurden unmittelbar Schutzmaßnahmen beschlossen. Laut Mitteilung müssen die betroffenen Haushalte ihr Leitungswasser vor Gebrauch mindestens drei Minuten sprudelnd kochen, um potenziell vorhandene Keime wirksam zu inaktivieren. Gekochtes Wasser ist danach für den Verzehr, zur Zubereitung von Speisen oder Getränken, zur Reinigung von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen, zur Wundversorgung oder für die Herstellung von Eiswürfeln zu verwenden. Für die Körperpflege, das Duschen oder die Toilettenspülung ist hingegen kein Abkochen erforderlich, sofern das Wasser nicht verschluckt oder in offene Wunden gebracht wird.

Die Verunreinigung steht offenbar in Zusammenhang mit Bauarbeiten in der Markgraf-Alexander-Straße, die Reparaturen an der Trinkwasserversorgung sowie Kanal- und Straßenbau umfassen. Bei Messungen in benachbarten Bereichen wie der Hochstraße und den Kreuzungsbereichen wurden erneut Keime des gleichen Typs lokal begrenzt nachgewiesen.

Die Behörden erklärten, das Risiko für gesunde Menschen in dieser Konzentration sei vergleichsweise gering, jedoch besonders gefährdet gelten Säuglinge, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Das Trinkwasser wird derzeit gespült und durch gezielte Chlorung zusätzlich desinfiziert; die Chlorzugabe erfolgt in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration. Es sei mit einem leichten Chlorgeruch oder -geschmack im Wasser zu rechnen.

Unklar bleibt, wie lange das Abkochgebot in Kraft bleibt. Die Aufhebung hängt von unauffälligen Laborwerten bei wiederholten Kontrollen ab. Die Behörden haben angekündigt, zeitnah über Veröffentlichungen, Aushänge und Onlinekanäle zu informieren, sobald Entwarnung gegeben werden kann.