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Gefahrenstelle an der Rednitz: Landratsamt erlässt Betretungsverbot in Oberasbach

24. Oktober 2025
Rednitz-Sperrung in Oberasbach: Wegen Mängeln an der Stahlbrücke gilt ein Nutzungs- und Betretungsverbot; der Bereich ist bis 7. November 2025 gesperrt. Foto: Landratsamt FürthRednitz-Sperrung in Oberasbach: Wegen Mängeln an der Stahlbrücke gilt ein Nutzungs- und Betretungsverbot; der Bereich ist bis 7. November 2025 gesperrt. Foto: Landratsamt Fürth

Das Landratsamt Fürth hat zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die den Gemeingebrauch an der Rednitz im Bereich Oberasbach einschränken. Hintergrund sind akute Sicherheitsbedenken im Umfeld der sogenannten Stahlbrücke unterhalb der ehemaligen Bibertbahntrasse. Um Unfälle zu vermeiden, gilt dort bis auf Weiteres ein Nutzungs- und Betretungsverbot.

Die Maßnahmen betreffen nach Angaben des Landratsamtes insbesondere den Abschnitt der Rednitz entlang der Rothenburger Straße. In diesem Bereich ist das Baden sowie das Befahren mit Booten oder anderen Fahrzeugen vorübergehend untersagt. Die Sperrung beginnt an der Kanuslalomstrecke des SGV 1883 und reicht rund 20 Meter unterhalb der früheren Eisenbahnbrücke.

Die Behörde begründet das Vorgehen mit einer bestehenden Gefahrenlage. Demnach weist die Stahlbrücke derzeit strukturelle Mängel auf, die ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellen. Um mögliche Unfälle zu verhindern, wurde das Gebiet nordöstlich des Abwasserhebewerks an der Rothenburger Straße sowie westlich der Rednitz mit sofortiger Wirkung gesperrt. Für diesen Bereich gilt bis einschließlich 7. November 2025 ein absolutes Betretungsverbot.

Auch der Aufenthalt auf baulichen Anlagen in diesem Abschnitt – einschließlich der Bereiche unterhalb der Brücke – ist verboten.

Das Landratsamt Fürth bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen.