Der Konflikt um den geplanten Radschnellweg auf der ehemaligen Bibertbahntrasse zwischen Zirndorf und Nürnberg bleibt bestehen. Der Stadtrat der Stadt Oberasbach hat eine Beteiligung am Radschnellweg in mehreren Beschlüssen abgelehnt.
Die ADFC-Ortsgruppe Oberasbach wandte sich deshalb mit einem offenen Brief an das Staatliche Bauamt, die Rathausspitze und die Fraktionen und regte an, die bisherige Beschlusslage erneut zu prüfen. Zudem legte der ADFC einen Kompromissvorschlag vor.
Die Mitteilungsvorlage, die von der Stadtverwaltung für die Stadtratssitzung am 8. Dezember 2025 erstellt wurde, fasst die aktuelle Position der Stadt zusammen. Darin heißt es, dass der offene Brief keine Auswirkungen auf die bestehende Beschlusslage habe. Für eine erneute Beratung im Stadtrat sei zunächst ein neuer Antrag erforderlich.
Der offene Brief des ADFC verweist auf aktualisierte Förderbedingungen des Freistaats Bayern. Demnach solle der Freistaat Planung und Bau vollständig finanzieren und der Stadt Oberasbach einmalig 2,6 Millionen Euro zuweisen, um den Unterhalt des Schnellwegs abzudecken. Aus Sicht des ADFC wäre dies ein tragfähiges Modell, sofern die städtische Unterhaltspflicht auf 20 Jahre begrenzt und anschließend wieder an den Freistaat zurückgegeben würde.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung widerspricht ein solches Modell jedoch der geltenden Rechtslage. In der Mitteilungsvorlage wird ausgeführt, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht grundsätzlich die Gemeinden für Radschnellwege zuständig sind. Eine zeitlich begrenzte Übernahme der Straßenbaulast und deren spätere Rückgabe an den Freistaat sei rechtlich nicht vorgesehen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass der geplante Radschnellweg überwiegend über Grundstücke verlaufe, die sich im Eigentum des Landkreises Fürth befinden. Da Radschnellwege in Bayern im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht gesetzlich geregelt seien, entstehe eine Art «subsidiäre Auffangzuständigkeit» der Gemeinden. Dies führe nach Darstellung der Verwaltung zu einer paradoxen Situation: Die Stadt wäre für eine überregionale Verkehrsverbindung verantwortlich, die als Staats- oder Kreisstraße in die Zuständigkeit des Freistaats oder des Landkreises fallen würde. Die Verwaltung sieht daher den Gesetzgeber in der Pflicht, eine entsprechende Regelung zu schaffen.
Wörtlich heißt es in der Vorlage: „Die Stadt Oberasbach sieht sich für einen überörtlichen Radschnellweg nicht zuständig.“ . Soweit eine revidierende Beschlussfassung seitens des Stadtrats angestrebt werde, sei ein entsprechender Antrag zu stellen.
Vom Landkreis Fürth heißt es dazu in einer Vorlage an den Verkehrsausschuss: „Aufgrund des Beschlusses des Stadtrats ist eine Fortführung der Planungsaktivitäten im Stadtgebiet Oberasbach derzeit nicht absehbar.“
Dieser Beitrag wurde nach Hinweisen der Stadt Oberasbach in einzelnen Formulierungen präzisiert. Die inhaltliche Aussage bleibt unverändert.
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