Seit Beginn des Jahres 2026 gilt bundesweit eine geänderte Rechtslage zur Weitergabe von Meldedaten an die Bundeswehr. Die bisher mögliche Übermittlungssperre ist entfallen. Darauf machen derzeit auch mehrere Kommunen in der Region Fürth aufmerksam, darunter der Markt Roßtal. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und das Bundesmeldegesetz an zentraler Stelle verändert hat.
Bis Ende 2025 konnten Betroffene der Weitergabe ihrer personenbezogenen Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Alle zuvor eingerichteten Übermittlungssperren wurden mit Jahresbeginn automatisch gelöscht. Neue Widersprüche können rechtlich nicht mehr eingelegt werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die entsprechenden Daten weiterhin zu übermitteln, wie es auch in der Mitteilung der Marktgemeinde Roßtal ausdrücklich heißt.
Nach Angaben aus kommunalen Bekanntmachungen betrifft die Datenweitergabe ausschließlich grundlegende Informationen. Übermittelt werden Name, Vorname und aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im jeweiligen Jahr volljährig werden. Die Daten werden einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergegeben. Ziel ist es, junge Erwachsene über Angebote im Bereich des freiwilligen Wehrdienstes zu informieren.
Der Markt Roßtal weist ausdrücklich darauf hin, dass die Neuregelung nicht auf einer Entscheidung der Kommune beruht, sondern unmittelbar aus der bundesgesetzlichen Vorgabe folgt. Die Gemeinden setzen damit eine Informationspflicht um, nachdem in den vergangenen Jahren viele Bürger von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hatten.
Unverändert bestehen bleiben hingegen andere Widerspruchsmöglichkeiten nach dem Bundesmeldegesetz. So kann weiterhin der Weitergabe von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien oder zu Alters- und Ehejubiläen widersprochen werden. Die nun weggefallene Sperre bezieht sich ausschließlich auf die Datenübermittlung an die Bundeswehr.
Die Änderung ist Teil einer umfassenderen Reform des Wehrdienstrechts, die der Deutsche Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat. Ziel der Reform ist unter anderem eine bessere organisatorische Vorbereitung auf neue Formen des Wehrdienstes und eine effizientere Personalgewinnung. Datenschutzrechtlich wurde die Neuregelung bereits im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert.
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