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Rednitz bei Oberasbach wieder frei nutzbar – Einschränkung aufgehoben

4. Februar 2026
Die Rednitz bei Oberasbach ist nach Abschluss von Sicherungsmaßnahmen an der Stahlbrücke wieder ohne Einschränkungen für den öffentlichen Gemeingebrauch freigegeben. (Foto: Symbolbild)Die Rednitz bei Oberasbach ist nach Abschluss von Sicherungsmaßnahmen an der Stahlbrücke wieder ohne Einschränkungen für den öffentlichen Gemeingebrauch freigegeben. (Foto: Symbolbild)

Die vorübergehenden Einschränkungen des öffentlichen Gemeingebrauchs auf der Rednitz im Bereich Oberasbach sind aufgehoben. Damit ist wieder erlaubt, was an einem Fluss grundsätzlich jeder ohne besondere Erlaubnis darf: etwa baden, mit dem Kanu fahren, am Ufer sitzen oder durch das Wasser laufen.

Das Landratsamt Fürth hatte am 24. Oktober 2025 zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Eine davon schränkte diesen Gemeingebrauch ein, die andere untersagte das Betreten des Bereichs unterhalb der Stahlbrücke der ehemaligen Bibertbahntrasse. Hintergrund waren notwendige Sicherungsmaßnahmen an der Brückenkonstruktion.

Wie die Behörde mitteilt, ist das Betretungsverbot an der Stahlbrücke bereits zum 31. Januar 2026 ausgelaufen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 2, Bekanntmachung Nr. 13 vom 4. Februar 2026, wurden nun auch die Einschränkungen für die Rednitz formell aufgehoben.

Als Grund nennt das Landratsamt die erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Sicherung der Bauteile an der Stahlbrücke. Damit seien die sicherheitsrelevanten Voraussetzungen erfüllt, den Bereich wieder uneingeschränkt zugänglich zu machen.