Die Jahnhalle in Oberasbach galt jahrzehntelang als feste Größe im kommunalen Sport- und Veranstaltungsleben. Nun zeigt sich, dass das Gebäude aus den 1960er Jahren den heutigen Anforderungen in zentralen Punkten nicht mehr entspricht. In der Sitzung des Stadtrates vom 9. Februar legte Stadtbaumeister Vlad-Antoniu Lazar dar, warum die Halle derzeit weder für den Schulsport noch für eine uneingeschränkte Veranstaltungsnutzung geeignet ist.
Auslöser der erneuten Prüfung war die Überlegung, die Jahnhalle möglicherweise als Ausweichort für den Schulsport zu nutzen, falls die benachbarte Asbachhalle vermietet werden sollte. Eine Begehung am 5. Dezember 2025 gemeinsam mit einer Vertreterin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. brachte nach Angaben der Verwaltung klare Ergebnisse. Demnach erfülle die Halle wesentliche Vorgaben der Unfallverhütung nicht. Ein Bestandsschutz greife in diesem Bereich nicht, erklärte Lazar mit Verweis auf seine Beratungsvorlage. Erst nach einer technischen Nachrüstung könne die Halle wieder als Sportstätte genutzt werden.
Der Geschäftsleitende Beamte der Stadt Oberasbach, Markus Träger, ordnete die Entwicklung in der Sitzung rechtlich ein. Man könne sagen, dass die Halle bei Inbetriebnahme für den Schulsport geeignet gewesen sei, diese Eignung jedoch mit der Anhebung der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung verloren habe. Es handle sich demnach um eine rechtliche, nicht um eine bauliche Verschlechterung.
Bis zur Inbetriebnahme der neuen Asbachhalle im Herbst 2025 musste der Schulsport nach Angaben der Stadt trotz der bekannten Defizite weiterhin in der Jahnhalle stattfinden. Mit der nun verfügbaren Alternative habe sich die Situation geändert. Für den Schulsport gelten die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung unmittelbar. Ohne bauliche Anpassungen ergebe sich daraus faktisch ein Sportverbot für Schulklassen in der Jahnhalle.
Als wesentlicher Mangel gilt das Fehlen einer umlaufenden Prallwand in ausreichender Höhe. Diese müsse auch im Bühnenbereich vorgesehen werden, dort allerdings in mobiler Form. Ziel sei es, die Oberflächen so zu gestalten, dass Verletzungsrisiken minimiert werden. Bei der Sanierung, die ab Ende 2015 geplant wurde, sei auf eine solche Maßnahme aus finanziellen Gründen verzichtet worden. Die Nachgenehmigung aus dem Jahr 2019 habe lediglich die Kraftsportabteilung im Erdgeschoss sowie bauliche Anpassungen wie Treppe und Aufzug umfasst.
Anders stellt sich die Lage beim Vereinssport dar. Die Vorgaben der gemeindlichen Unfallversicherung seien dort nicht unmittelbar verbindlich, sollten aber als Orientierung dienen. Nach Darstellung der Verwaltung werde die Halle an die jeweiligen Nutzer übergeben. Diese müssten den baulichen Zustand kennen und ihre Nutzung eigenverantwortlich daran ausrichten. Ein generelles Sportverbot bestehe daher nicht. Sportliche Aktivitäten seien weiterhin möglich, sofern der Zustand der Halle berücksichtigt werde. Das gelte auch für Kurse der Volkshochschule, die weiterhin in der Jahnhalle stattfinden könnten.
Neben der Sportnutzung bleibt auch die Funktion als Veranstaltungsort ein Thema. Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen fallen unter die seit 1970 geltende Versammlungsstättenverordnung. Solche Veranstaltungen können aktuell nur im Einzelfall über Ausnahmegenehmigungen des Landratsamtes durchgeführt werden.
Eine dauerhafte Nutzung als Veranstaltungshalle würde zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen voraussetzen. Welche Umbauten erforderlich sind, soll ein neues Brandschutzkonzept klären. Aufgrund der angespannten Haushaltslage war dessen Erstellung bislang nicht erfolgt. Erste Bürgermeisterin Birgit Huber erklärte im Rahmen der Sitzung, sie habe bereits die Beauftragung eines neuen Brandschutzgutachtens veranlasst. Die Kosten dafür werden derzeit mit rund 13.000 Euro beziffert. Erst danach lasse sich abschätzen, welche weiteren Investitionen auf die Stadt zukommen könnten.
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