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Wohin mit dem alten Lack? Termine für die Sondermüllsammlung im Landkreis Fürth

4. April 2026
Mobile Sammelstellen nehmen im April in neun Gemeinden des Landkreises Fürth haushaltsüblichen Sondermüll entgegen. (Foto: Symbolbild)Mobile Sammelstellen nehmen im April in neun Gemeinden des Landkreises Fürth haushaltsüblichen Sondermüll entgegen. (Foto: Symbolbild)

Im Landkreis Fürth startet die turnusgemäße Frühjahrssammlung für haushaltsüblichen Sondermüll. Im April steuern mobile Sammelstellen neun Gemeinden an, um Bürgern die fachgerechte Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen zu ermöglichen. Ein weiterer Durchgang für das gesamte Kreisgebiet ist dann für den kommenden Oktober geplant.

Wer im April Platz in seinen Schränken schaffen möchte, sollte folgende Termine beachten:

  • In Oberasbach am Parkplatz Ortszentrum, Am Rathaus, hält das Mobil am 13. April von 14.30 bis 17.30 Uhr.
  • In Zirndorf am Parkplatz hinter dem Schulsportplatz, dem Standort des Bierzeltes zur Kirchweih, erfolgt die Annahme am 14. April von 14.30 bis 17.30 Uhr. Die Zufahrt ist hier nur über die Mühlstraße möglich.
  • In Cadolzburg am Höhbuck ist das Sammelfahrzeug am 15. April von 14.30 bis 17.30 Uhr stationiert.
  • In Roßtal am Parkplatz Mittelschule findet die Sammlung am 16. April von 14.30 bis 17.30 Uhr statt.
  • In Ammerndorf am Feuerwehrhaus können Bürger ihre Abfälle am 17. April von 11.30 bis 13.30 Uhr abgeben.
  • In Großhabersdorf an der Mehrzweckhalle stoppt das Mobil am 17. April von 15.30 bis 17.30 Uhr.
  • In Langenzenn am Parkplatz der Firma Elring, Gewerbestraße 9, erfolgt die Sammlung am 20. April von 14.30 bis 17.30 Uhr.
  • In Veitsbronn am Parkplatz Veitsbad steht das Fahrzeug am 21. April von 14.30 bis 17.30 Uhr bereit.
  • In Stein-Deutenbach am Festplatz neben dem Palm Beach endet die April-Runde am 22. April von 14.30 bis 17.30 Uhr.

Die Gemeinden Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach und Wilhermsdorf werden im Rahmen der Herbstsammlung im Oktober angefahren.

Wie die Abfallberatung des Landkreises mitteilt, richtet sich das Angebot ausschließlich an Privathaushalte. Angenommen werden schadstoffhaltige Produkte wie Putzmittel, Waschmittel und Desinfektionsmittel. Auch Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und Dünger aus der heimischen Gartennutzung können kostenfrei abgegeben werden. Zur Liste der akzeptierten Stoffe gehören zudem Holzschutzmittel, Beizen, Frostschutzmittel, Kleinmengen an Treibstoffen sowie Chemikalien aus dem Hobbybereich. Auch Lösungsmittel, Aceton, Nagellackentferner, Dichtungsmassen, Feuerlöscher sowie lösungsmittelhaltige Farben und Lacke nimmt das Fachpersonal entgegen. Ebenfalls abgegeben werden können Pflegeprodukte, Klebemittel und Imprägnierungen für Holz, Metall oder Leder.

Die Abfallberatung informiert darüber, dass die Abfälle zwingend in geschlossenen Behältnissen und idealerweise in der Originalverpackung angeliefert werden müssen. Eine Übergabe darf ausschließlich direkt an das Fachpersonal am Sammelmobil erfolgen.

Gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Sonderabfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Entsprechende Betriebe müssen Fachfirmen beauftragen oder die Rückgabemöglichkeiten bei den Herstellern nutzen. Für weitergehende Informationen bezüglich gewerblicher Entsorgung verweist der Landkreis auf die Nürnberger Firma Lissi Gebhardt, die unter der Telefonnummer 0911 70100930 Auskunft zu ihrer Zwischenlagersammelstelle erteilt.

Bestimmte Abfallarten fallen nicht unter die Definition von Sondermüll und werden bei der mobilen Sammlung abgewiesen. Altmedikamente etwa enthalten keine Schadstoffe und gehören in den Restmüll. Die Abfallberatung empfiehlt hierzu konkret: „Die Abfälle am besten ganz unten in die Mülltonne legen.“ Dispersionsfarben und wasserlösliche Acrylfarben enthalten lediglich Wasser als Lösungsmittel. Im eingetrockneten Zustand können sie samt einem dichten Behältnis über den Restmüll entsorgt werden. Flüssige oder feste Reste dieser Farben nehmen auch die Wertstoffhöfe gegen eine Gebühr an.

Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können gebührenfrei bei Händlern oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Für Altöl und Motorenöl gilt eine gesetzliche Rücknahmepflicht für den Handel. Alternativ nehmen die Wertstoffhöfe Kleinmengen bis zu fünf Litern gegen eine Gebühr an. Pflanzenfette und Pflanzenöle lassen sich dort kostenfrei entsorgen.