Auf dem Papier ist es noch ein Ort für Rutsche und Sandkasten, in der Realität bald vielleicht der Platz für ein neues Einfamilienhaus. Die Stadt Oberasbach trennt sich von einem gut 400 Quadratmeter großen Grundstück in der Keplerstraße, das derzeit noch als Spielplatz gewidmet ist. Der Verkauf erfolgt über ein Bieterverfahren, bei dem Interessenten verdeckte Angebote abgeben können. Das Einstiegsgebot liegt bei knapp 290.000 Euro.
Die Baulücke mit der amtlichen Flurnummer 332/41 liegt genau zwischen den Wohnhäusern mit den Hausnummern 24 und 26. Wer sich das 412 Quadratmeter große Stück Land sichern möchte, muss mindestens 286.340 Euro bieten. Dieser Betrag entspricht dem üblichen Bodenrichtwert in dieser Gegend. Das Verfahren erinnert an eine geheime Auktion: Bis zum 8. Juni 2026 können Kaufwillige einen verschlossenen Umschlag mit ihrem Gebot im Rathaus abgeben. Niemand weiß im Vorfeld, was die Konkurrenz bietet.
Eine Besonderheit ist der aktuelle Bebauungsplan für das Wohngebiet. Dort ist die Fläche offiziell noch als öffentlicher Spielplatz verzeichnet. Damit dort überhaupt ein Wohnhaus entstehen darf, benötigt der Käufer eine Ausnahmegenehmigung. Dank einer neuen Regelung im Baugesetzbuch, dem sogenannten «Bauturbo», kann die Stadtverwaltung diese formelle Befreiung aber relativ unkompliziert zusammen mit dem Bauantrag erteilen.
Die Stadt verkauft das Land jedoch nicht als reine Geldanlage. Um Grundstücksspekulationen zu verhindern, muss der neue Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach dem Kaufvertrag zwingend ein Wohnhaus bauen. Passiert das nicht, kann die Kommune das Gelände zum ursprünglichen Preis zurückfordern. Zudem sollten Bieter bedenken, dass zum reinen Kaufpreis noch weitere Kosten kommen. So hat die Stadtverwaltung für dieses Grundstück noch keine Gebühren für den Anschluss an das Wasser- und Abwassernetz abgerechnet. Diese Rechnungen landen später direkt beim Käufer.
Am 17. Juni 2026 wird es spannend, wenn die Gebote um 16 Uhr im Rathaus öffentlich geöffnet werden. Bei gleichen Summen entscheidet das Los. Eine Garantie auf den Kauf gibt es aber selbst für das Höchstgebot nicht. Die Stadt behält sich das Recht vor, den Verkauf jederzeit ohne Nennung von Gründen abzusagen oder sich für einen anderen Käufer zu entscheiden.
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