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Debatte um Strafmündigkeit: CSU reagiert auf Taten von Kindern und Jugendlichen in Zirndorf und Fürth

27. Juli 2025
Kinderhände in Handschellen: Politische Debatte über Jugendstrafrecht nach Vorfällen in Franken. Symbolbild.Kinderhände in Handschellen: Politische Debatte über Jugendstrafrecht nach Vorfällen in Franken. Symbolbild.

Mehrere Vorfälle in der Region entfachen aktuell eine politische Debatte über die Strafmündigkeit Jugendlicher. Nach mutmaßlich gefährlichen und teils strafrechtlich relevanten Taten von 12- bis 14-Jährigen in Zirndorf, Cadolzburg und Fürth meldet sich nun Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, mit klaren Forderungen zu Wort.

In einer Pressemitteilung verweist Guttenberger auf ein Antragspaket der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, das im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration beschlossen wurde. Ziel sei es unter anderem, die derzeitige Altersgrenze für die Strafmündigkeit auf den Prüfstand zu stellen.

„Der Bund wird in unserem Antrag aufgefordert, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das prüft, ob die bestehende Strafmündigkeit noch mit dem Reifeprozess heutiger Jugendlicher vereinbar ist“, so Guttenberger.

Zudem fordert die CSU-Fraktion, die maximale Dauer des Jugendarrests von derzeit vier Wochen auf vier Monate zu verlängern. Auch der Strafrahmen für besonders schwere Taten Jugendlicher solle von zehn auf fünfzehn Jahre angehoben werden.

Die Debatte wird durch mehrere aktuelle Fälle in der Region befeuert. So soll am 19. März 2025 in der Fürther Gebhardtstraße eine große Mülltonne vom Balkon eines Hochhauses geworfen worden sein – aus dem fünften Stock, mitten auf einen belebten Parkplatz. Nur durch Glück wurde niemand verletzt. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Totschlags gegen vier Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Wenige Wochen später, in der Nacht vom 24. auf den 25. Juni, sorgten zwei 13-Jährige in Zirndorf und Cadolzburg für einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr. Eine Gartenhütte wurde in Brand gesetzt, ein Lottogeschäft aufgebrochen, und in mehreren Bereichen randalierten die Jugendlichen mit teils erheblichem Sachschaden. Auch eine geringe Menge Drogen wurde sichergestellt. Die mutmaßlichen Täter wurden in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben – strafrechtlich belangt werden sie aufgrund ihres Alters nicht.

Guttenberger betont: „Natürlich steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Doch auch die Perspektive der Opfer darf nicht ignoriert werden.“ Der Rechtsstaat funktioniere nur, wenn die Bevölkerung spüre, dass auf schwere Übergriffe spürbare Konsequenzen folgen. „Ein Achselzucken nach dem Motto ‚Da kann man nichts machen‘ – das ist nicht die Politik der CSU.“

Die Diskussion um eine mögliche Herabsetzung der Strafmündigkeit wird bundesweit kontrovers geführt. Derzeit liegt sie in Deutschland bei 14 Jahren.