Der Brief sieht auf den ersten Blick nach einem bevorstehenden Zählerwechsel aus. Tatsächlich steckt dahinter jedoch ein Angebot eines privaten Unternehmens. In Fürth erhalten derzeit zahlreiche Haushalte Schreiben der DMG Deutsche Messwesen beziehungsweise der metrify smart metering GmbH. Die infra fürth reagiert nun auf Nachfragen und stellt klar, dass diese Schreiben nicht von ihr stammen und auch keine behördliche Aufforderung darstellen.
Die DMG gehört zum Umfeld der metrify smart metering GmbH und tritt als sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf. Das bedeutet: Das Unternehmen kann auf Wunsch von Haushalten den Messstellenbetrieb übernehmen, obwohl vor Ort grundsätzlich ein anderer Betreiber zuständig ist. Die aktuelle Aussendung bezeichnet DMG selbst als Postwurfkampagne.
Dass die Briefe Fragen auslösen, ist kein ausschließlich Fürther Phänomen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnte am 21. September 2026 davor, die Schreiben mit einer konkreten Einbauankündigung zu verwechseln. Die Gestaltung könne bei Empfängern den Eindruck erwecken, ein Smart Meter müsse nun unmittelbar installiert werden. Tatsächlich gehe es um ein freiwilliges Angebot eines privaten Messstellenbetreibers.
Smart Meter werden in Deutschland schrittweise eingeführt. Verpflichtend vorgesehen sind sie insbesondere bei Haushalten mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden. Auch bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes fallen darunter. Dazu gehören beispielsweise neu angeschlossene Wärmepumpen und Wallboxen. Bei Stromerzeugungsanlagen greift die Pflicht grundsätzlich ab einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss allein wegen eines Werbeschreibens kein Smart Meter einbauen lassen und auch keinen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen. Haushalte können sich allerdings freiwillig für einen früheren Einbau entscheiden. Seit Januar 2025 besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch darauf, beim zuständigen Messstellenbetreiber eine solche vorzeitige Ausstattung als Zusatzleistung zu verlangen.
Für Verwirrung sorgt häufig schon die Bezeichnung der Geräte. Nicht jeder neue digitale Stromzähler ist automatisch ein Smart Meter. Ein digitaler Zähler, im Gesetz «moderne Messeinrichtung» genannt, zeigt Verbrauchsdaten elektronisch an, überträgt sie aber nicht selbst. Erst mit einer zusätzlichen Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, wird daraus ein intelligentes Messsystem.
Im Fürther Stadtgebiet übernimmt grundsätzlich die infra den Messstellenbetrieb. Das entspricht dem gesetzlichen Modell, nach dem zunächst der jeweilige Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber fungiert. Kunden können sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bewusst für einen anderen Anbieter entscheiden.
Die infra ersetzt derzeit nach und nach die alten Ferraris-Zähler durch elektronische Geräte. Rund 40 Prozent der Fürther Haushalte seien bereits umgerüstet. Auch wenn neue Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen angeschlossen werden, organisiert die infra nach eigenen Angaben die jeweils erforderliche Messtechnik.
Wer einen Vertrag mit einem anderen Messstellenbetreiber abschließt, wechselt damit nicht automatisch seinen Stromlieferanten. Allerdings übernimmt der neue Messstellenbetreiber die Verantwortung für den Zähler und die damit verbundenen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Einbau, Betrieb, Wartung und die gesetzlich vorgesehene Verarbeitung der Messdaten.
Vor einem solchen Wechsel empfiehlt die infra deshalb, Angebote genau zu vergleichen. Entscheidend seien unter anderem Kosten, Vertragsdauer, Leistungsumfang und die Frage, ob überhaupt ein unmittelbarer Bedarf für ein Smart Meter besteht.

