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Greuther Fürth: Tagesordnung für Abstimmung über Vereinsnamen steht fest

8. Oktober 2026, 13:16 Uhr ,
Im Sportpark Ronhof | Thomas Sommer entscheiden die Mitglieder der SpVgg Greuther Fürth am 8. November über eine mögliche Rückbenennung. (Foto: Roland Beck)Im Sportpark Ronhof | Thomas Sommer entscheiden die Mitglieder der SpVgg Greuther Fürth am 8. November über eine mögliche Rückbenennung. (Foto: Roland Beck)

Kehrt die SpVgg Greuther Fürth nach drei Jahrzehnten zu ihrem früheren Namen zurück? Diese Frage wird am 8. November 2026 bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden. Einen Monat vor dem Termin steht nun fest, wie die Versammlung ablaufen soll. Am Donnerstag hat der Verein die Tagesordnung veröffentlicht. Dabei geht es nicht nur um die mögliche Rückkehr zum Namen «SpVgg Fürth», sondern auch um weitere Änderungen der Vereinssatzung.

Die Mitglieder treffen sich am Sonntag, dem 8. November, im Sportpark Ronhof | Thomas Sommer. Beginn ist um 11 Uhr, der Einlass startet um 9.30 Uhr. Bis 12 Uhr können sich die Mitglieder beim Betreten des Stadions registrieren lassen. Dabei wird auch überprüft, wer an den Abstimmungen teilnehmen darf. Wer später kommt, erhält keinen Zutritt mehr zur Mitgliederversammlung.

Im Mittelpunkt steht ein Antrag zur Änderung des ersten Paragrafen der Vereinssatzung. Darin ist unter anderem der Vereinsname festgelegt. Die Initiative «Zurück zur SpVgg Fürth» setzt sich dafür ein, dass die Spielvereinigung künftig wieder unter ihrer früheren Bezeichnung auftritt.

Die Geschichte hinter der Namensfrage reicht bis ins Jahr 1996 zurück. Damals entstand nach dem Zusammenschluss mit der Fußballabteilung des TSV Vestenbergsgreuth die heutige Bezeichnung SpVgg Greuther Fürth. Unter dem Namen SpVgg Fürth hatte der Traditionsverein 1914, 1926 und 1929 die deutsche Meisterschaft gewonnen.

Eine Rückbenennung kann allerdings nicht mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. Die Vereinssatzung verlangt dafür die Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Damit liegt die Hürde für eine Änderung vergleichsweise hoch.

Neben der Namensänderung enthält die Tagesordnung zwei weitere Anträge. Einer betrifft die Aufnahme einer Präambel in die Satzung. Darunter versteht man eine einleitende Erklärung, die beispielsweise das Selbstverständnis und die Grundsätze eines Vereins beschreiben kann. Was konkret aufgenommen werden soll, geht aus der veröffentlichten Übersicht noch nicht hervor.

Außerdem steht ein Antrag zum Ehrenvorsitzenden auf dem Programm.

Die Vereinsführung hat im Vorfeld deutlich gemacht, dass die Entscheidung über den Namen bei den Mitgliedern liegen soll. Präsident Volker Heißmann hatte bereits 2025 auf die Bedeutung einer demokratischen Abstimmung hingewiesen. Im September teilten die Vereinsgremien mit, dass sie sich in der Namensfrage neutral verhalten und keine Empfehlung für eine der beiden Positionen abgeben werden.

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