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126.000 Euro bei Vision Fürth veruntreut: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

21. Oktober 2026, 14:22 Uhr ,
Das Amtsgericht Fürth: Eine frühere Mitarbeiterin von Vision Fürth wurde wegen Untreue in 177 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Foto: Symbolbild)Das Amtsgericht Fürth: Eine frühere Mitarbeiterin von Vision Fürth wurde wegen Untreue in 177 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Foto: Symbolbild)

Eine frühere Mitarbeiterin des Stadtmarketingvereins Vision Fürth e. V. ist wegen Untreue in 177 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Schöffengericht Fürth verkündete das Urteil am Mittwoch. Insgesamt entstand ein Schaden von 126.000 Euro. Ein Großteil des Geldes floss an einen bislang unbekannten Betrüger, auf dessen sogenannten Liebesbetrug die Angeklagte hereingefallen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau, die inzwischen nach eigener Aussage wieder als Teamleiterin arbeitet, hatte nach den Feststellungen des Gerichts 10.000 Euro des veruntreuten Geldes selbst verbraucht. Die übrigen 116.000 Euro überwies sie an einen bislang unbekannten Betrüger, der ihr eine Liebesbeziehung vorgegaukelt hatte. Bei dieser als «Love Scamming» bekannten Betrugsmasche bauen Kriminelle häufig über das Internet eine vermeintlich persönliche oder romantische Beziehung auf. Ziel ist es, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen und sie anschließend zu Geldzahlungen zu bewegen.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht mehrere Umstände zugunsten der Angeklagten. Sie sei bislang nicht vorbestraft gewesen, habe umfassend gestanden und sowohl Reue als auch Schuldeinsicht gezeigt. Außerdem habe sie das Strafverfahren durch eine Selbstanzeige in Gang gesetzt. Ihr Geständnis wurde durch die Aussagen von drei Zeugen bestätigt. Dies teilte der Pressesprecher des Amtsgerichts Fürth, Jürgen Wolf, auf Anfrage von Fürth Aktuell mit.

Das Gericht setzte die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Damit muss die Frau die Strafe zunächst nicht im Gefängnis verbüßen, sofern sie die Bewährungsbedingungen einhält und die Strafaussetzung nicht widerrufen wird. Als zusätzliche Auflage muss sie einen Geldbetrag an das Frauenhaus Fürth zahlen.

Die finanziellen Unregelmäßigkeiten bei Vision Fürth hatten bereits 2025 für erhebliche Unruhe gesorgt. Der Verein war unter anderem für den Fürth-Scheck verantwortlich, ein Gutscheinsystem zur Unterstützung des örtlichen Einzelhandels. Im Zuge der Affäre wurde die Abwicklung des Gutscheinsystems neu organisiert. Die Stadt Fürth übernahm die weitere Betreuung.

Auch der langjährige Geschäftsführer Thomas Schier geriet zunächst in den Mittelpunkt eines arbeitsrechtlichen Konflikts. Der Verein und Schier einigten sich jedoch im Frühjahr 2026 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg auf einen Vergleich. Vision Fürth erklärte anschließend ausdrücklich, die gegen den früheren Geschäftsführer erhobenen Vorwürfe nicht weiter aufrechtzuerhalten. Sein Arbeitsverhältnis endete einvernehmlich zum 30. April 2026.

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