Im Einwohnermelderegister sind viele Daten gespeichert. Was weniger bekannt ist: Diese Daten geben die Kommunen auf Anfrage zum Beispiel auch an Parteien oder Medien heraus – es sei denn, man widerspricht. Die Stadt Fürth hat nun transparent gemacht, wie Einwohner ihre Rechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) wahrnehmen können, um der Übermittlung bestimmter Daten zu widersprechen.
Wir haben die fünf Bereiche aufgelistet, die betroffen sind:
1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen Religionsgemeinschaften die Daten ihrer Mitglieder sowie einiger Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied im gleichen Haushalt leben, erhalten. Betroffene Familienangehörige können jedoch eine Übermittlungssperre beantragen, um die Weitergabe ihrer Daten zu verhindern. Dies gilt nicht für Daten, die für steuerliche Zwecke der Religionsgemeinschaft erforderlich sind.
2. Auskünfte an Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Vorfeld von Wahlen bestimmte Daten von Wahlberechtigten anfordern, darunter Namen, Anschrift und Doktorgrad. Diese Daten dürfen sechs Monate vor der Wahl übermittelt werden. Sie können jedoch Widerspruch einlegen, um zu verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben werden. Eine Begründung ist hierfür ebenfalls nicht nötig.
3. Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen
Für die Ehrung von Alters- oder Ehejubiläen dürfen Informationen über den Namen, die Anschrift und den Doktorgrad sowie den Tag und die Art des Jubiläums an Mandatsträger, Presse und Rundfunk übermittelt werden. Auch hier ist es möglich, ohne Angabe von Gründen der Datenübermittlung zu widersprechen.
4. Auskünfte an Adressbuchverlage
Adressbuchverlage dürfen Daten wie Namen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern ab dem 18. Lebensjahr erhalten, um Adressverzeichnisse zu erstellen. Wer nicht möchte, dass diese Daten weitergegeben werden, kann der Übermittlung ebenfalls widersprechen.
5. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Einmal jährlich übermitteln die Meldebehörden Daten von Personen, die im kommenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Diese Daten werden genutzt, um junge Erwachsene über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren. Auch dieser Datenweitergabe können Sie widersprechen, wenn Sie keine entsprechenden Informationen erhalten möchten.
Wie legt man Widerspruch ein?
Wer mit der Weitergabe seiner Daten in einem oder mehreren der oben genannten Bereiche nicht einverstanden ist, kann schriftlich Widerspruch einlegen. Dies ist in den Bürgerämtern Süd und Nord der Stadt Fürth möglich. Dort sind auch entsprechende Formulare erhältlich. Alternativ kann der Antrag auch online über das Bürger-Service-Portal der Stadt Fürth gestellt werden.
Dazu benötigen man allerdings die eID-Funktion des Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte für EU-Bürger.Es ist wichtig zu beachten, dass die Übermittlungssperren unbefristet gelten, es sei denn, sie werden durch den Betroffenen aufgehoben oder geändert. Einwohner, die bereits eine Übermittlungssperre eingerichtet haben, müssen diese nicht erneuern. Sie können die Sperre aber jederzeit erweitern oder einschränken.