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Fürth legt neuen Mietspiegel vor: Vergleichsmieten im Überblick

31. Juli 2025
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gibt Fürther Mietern und Vermietern eine transparente Übersicht über die ortsüblichen Mieten.Der qualifizierte Mietspiegel 2025 gibt Fürther Mietern und Vermietern eine transparente Übersicht über die ortsüblichen Mieten.

In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte und kontroverser Debatten um Mietpreissteigerungen sorgt der neue Mietspiegel der Stadt Fürth für Orientierung: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 den qualifizierten Mietspiegel 2025 beschlossen. Dieser tritt zum 1. August 2025 für zwei Jahre in Kraft und bildet auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Erhebung die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum in Fürth ab. Die Daten wurden vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung erhoben.

Der qualifizierte Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Anders als ein gesetzlich festgelegter Mietpreis handelt es sich dabei um eine wissenschaftlich fundierte Übersicht über die in den vergangenen sechs Jahren vereinbarten Mieten in Fürth. Grundlage ist eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen. Die Erhebung fand im Zeitraum Oktober 2024 bis März 2025 statt, der Stichtag war der 1. Oktober 2024.

Die Veröffentlichung erfüllt die Vorgaben des § 558d BGB, wodurch der Mietspiegel auch gerichtlich als Begründungsmittel bei Mieterhöhungen genutzt werden kann. Die Berechnungen erfolgten auf Basis der sogenannten Regressionsmethode, die statistisch relevante Einflussfaktoren wie Baujahr, Lage, Ausstattung oder energetischen Zustand der Wohnung berücksichtigt.

Erstellt wurde der Mietspiegel durch das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit dem Hamburger ALP-Institut. Begleitet wurde der Prozess durch einen eigens einberufenen Arbeitskreis. Darin vertreten waren unter anderem der Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., Haus & Grund Fürth e.V., die WBG Fürth, Vertreter der Stadtratsfraktionen sowie das Amtsgericht Fürth. Die Beteiligung dieser Interessensvertretungen soll die Akzeptanz des Mietspiegels auf dem lokalen Wohnungsmarkt stärken.

Der Mietspiegel unterscheidet sich bewusst von pauschalen Aussagen über den „Durchschnittspreis“: Für jede Wohnung wird anhand einer detaillierten Formel aus Grundmiete, Zu- und Abschlägen sowie Wohnlage eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnet. Zur Einordnung wird zusätzlich eine Spannbreite von -15 % bis +14 % definiert, in der sich zwei Drittel aller Vergleichsmieten bewegen.

Der neue Mietspiegel kann ab sofort kostenlos auf www.fuerth.de heruntergeladen werden. Eine gedruckte Version ist ab September für 3 Euro in der Bürgerinformation erhältlich. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass weder die Bürgerinformation noch das Sozialreferat Beratungsleistungen zum Mietspiegel anbieten.