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Arbeitsagenturen in Fürth und Erlangen führen Terminpflicht ein – weitere Standorte folgen im Dezember

25. August 2025
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Ab dem 6. Oktober 2025 sind Vorsprachen in den Arbeitsagenturen Fürth und Erlangen nur noch nach vorher vereinbartem Termin möglich. Für die Standorte in Neustadt an der Aisch und Bad Windsheim greift die gleiche Regelung zum 1. Dezember 2025. Das teilte die Agentur für Arbeit mit.

Seit vergangenem Jahr konnten in Fürth bereits für ausgewählte Anliegen Termine online oder telefonisch gebucht werden. Dieses Verfahren wird nun auf sämtliche Anfragen ausgedehnt – darunter persönliche Arbeitslosmeldungen, Fragen zum Arbeitslosengeld sowie die Mitteilung von Veränderungen. Nach Angaben der Behörde sollen sich Anliegen durch die Vorabnennung des Themas schneller klären lassen, weil Mitarbeiter gezielt vorbereitet seien und viele Vorgänge direkt in der Eingangszone abgeschlossen werden könnten.

Empfohlen wird, Termine zwei bis drei Tage im Voraus zu buchen. Termine lassen sich über die Online-Terminbuchung, eine kostenfreie Hotline sowie die BA-Mobil-App vereinbaren. E-Services der Bundesagentur stehen zusätzlich für zahlreiche Anliegen zur Verfügung.

Die Umstellung auf terminierte Vorsprachen folgt einem bundesweiten Trend. Mehrere Agenturen – etwa in Schleswig-Holstein und in Niederbayern – haben 2025 ähnliche Modelle eingeführt. Dort werden als Vorteile unter anderem kürzere Wartezeiten, planbarere Abläufe und eine effizientere Beratung genannt.