Am Donnerstag hat das Landgericht Nürnberg-Fürth das Urteil im Prozess um eine aufsehenerregende Bluttat in Fürth gesprochen. Ein 27 Jahre alter Franzose wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März des vergangenen Jahres auf einer Hochzeitsfeier in der Nähe des Fürther Hafens den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin heimtückisch erschoss.
Das 47 Jahre alte Opfer wurde von sechs Schüssen getroffen und verstarb kurz darauf im Krankenhaus. «Er wurde von hinten getroffen und von dem Angriff überrascht», erklärte der Vorsitzende Richter. Als Motiv für die Tat nannte die Staatsanwaltschaft anhaltende Streitigkeiten um Unterhaltszahlungen für die beiden gemeinsamen Kinder des Angeklagten und seiner früheren Partnerin. Die Verteidigung hatte den Mordvorwurf bestritten und sich auf Wahnvorstellungen sowie eine Schizophrenie des Mandanten berufen. Die zuständige Kammer folgte dieser Argumentation nicht.
Die Urteilsverkündung fand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Zahlreiche Polizisten und Justizbeamte sicherten den Saal. Direkt hinter dem Angeklagten bezogen zudem zwei bewaffnete Beamte Position. Dieser Aufwand war die direkte Reaktion auf einen Vorfall von Mitte März. Während der Plädoyers war der Beschuldigte plötzlich aufgesprungen. Er formte mit seinen Händen eine Pistole und zielte symbolisch auf den Anwalt der Nebenklage, der die Familie des Opfers vertrat. Daraufhin wurde der Mann überwältigt und gefesselt abgeführt.
Der Angeklagte war nach den tödlichen Schüssen zunächst nach Frankreich geflohen. Dort stellte er sich jedoch noch in der Tatnacht der Polizei. Er sitzt seit April in Untersuchungshaft. Mit dem Richterspruch folgte das Gericht in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte.
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