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Bald droht Zahlungsunfähigkeit: Oberasbachs Finanzlage spitzt sich zu

5. August 2025
Oberasbach droht die Zahlungsunfähigkeit – dringender Handlungsbedarf.Oberasbach droht die Zahlungsunfähigkeit – dringender Handlungsbedarf.

Düstere Aussichten für die Stadt Oberasbach: Im vierten Quartal 2025 droht die Zahlungsunfähigkeit – mit unmittelbaren Folgen für Verwaltung, Sportförderung und Investitionen.

Die Warnung kam deutlich und unmissverständlich: Bei der jüngsten Sitzung des Oberasbacher Stadtrats stellte der geschäftsleitende Beamte Markus Träger die Lage offen dar. Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Fürth hatte zuvor den Haushalt der Stadt geprüft – und nahezu sämtliche Investitionskredite abgelehnt. Nur ein Notkredit in Höhe von 1 Million Euro für die Fertigstellung der Asbachhalle wurde genehmigt, jedoch unter strikten Auflagen. Damit steht fest: Ohne radikalen Sparkurs steuert Oberasbach auf eine kommunale Haushaltssperre zu.

Der Haushalt 2025 weist ein Defizit von 10,2 Millionen Euro aus. Um geplante Investitionen zu realisieren, hatte die Stadt eine Kreditaufnahme über 5,65 Millionen Euro eingeplant. Doch die Rechtsaufsicht lehnte den Großteil ab. Nur ein Kredit über 1 Million Euro wurde zugelassen – zweckgebunden für den Abschluss der Asbachhalle. Begründung: Eine Bauruine wäre ein größerer Schaden für den Steuerzahler als der Kredit selbst.

Damit steht Oberasbach unter unmittelbarem Zugzwang. Bereits in der Vergangenheit hatten sich die Warnungen der Aufsichtsbehörde gemehrt. Nun aber sind die Konsequenzen klar: Ohne Umsetzung der Auflagen droht der Kommune im vierten Quartal 2025 die Zahlungsunfähigkeit, so Träger.

Bereits beschlossene Übergangsgebühren für Sporthallennutzung (z. B. 5 € je Halleneinheit) wurden revidiert, da sie nicht rechtskonform kalkuliert waren. Der Stadtrat legte nun neue Entgelte fest, die auf Betriebskosten basieren. Für die Asbachhalle ergibt sich so ein ermäßigtes Nutzungsentgelt von 16,72 €, für die Jahnhalle 16,19 € – jeweils pro Hallenteil und 45 Minuten. Vollzahler zahlen deutlich mehr: bis zu 70 € pro Einheit.

Ein Antrag, auch die Nutzung der Landkreishallen anteilig zu bepreisen, wurde trotz Empfehlung der Rechtsaufsicht abgelehnt. Die Stadt zahlt jährlich 87.000 € an den Landkreis – die Sportvereine dürfen diese Hallen weiterhin kostenfrei nutzen.

Für zusätzliche Diskussion sorgte die Entscheidung, die Kraftsportabteilung des TSV Altenberg weiterhin zu begünstigen: Die Abteilung nutzt 415 m² in der Jahnhalle. Statt der kalkulierten monatlichen Betriebskosten von rund 1.440 €, beschloss der Stadtrat eine Warmmiete von nur 600 €. Die Verwaltung erklärte den Beschluss für rechtswidrig und will ihn nicht vollziehen – das letzte Wort hat nun die Rechtsaufsicht.

Die Rechtsaufsicht hatte bereits in den letzten Jahren und Monaten wiederholt auf notwendige Maßnahmen hingewiesen, um die Haushaltslage zu stabilisieren. Doch diese Hinweise fanden im Stadtrat mehrfach keine Mehrheit. Jüngstes Beispiel: Der Tagesordnungspunkt Erschließungspflicht Rehdorfer Straße 1-7, bei dem es um potenzielle Einnahmen für die Stadt Oberasbach geht, wurde entgegen des Wunsches von Bürgermeisterin Birgit Huber durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung genommen.