In der jüngsten Sitzung des Stadtrats von Oberasbach fand der Antrag auf Beteiligung der Stadt an einer einzelnen Windkraftanlage bei Rehdorf keine Mehrheit. Bei 22 anwesenden Mitgliedern votierten neun dafür, 13 dagegen.
Hintergrund des Vorhabens war ein Angebot der regionalen Energiegesellschaft, gemeinsam mit der Stadt eine Windkraftanlage auf einer ausgewiesenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsfläche im Umfeld von Oberasbach zu errichten. Die gesetzliche Rahmenlage hatte sich kürzlich geändert, wodurch auf dieser Fläche keine Bauleitplanung mehr durch die Kommune erforderlich sei – sofern ein Projektentwickler mit Grundeigentümern kooperiert.
In der anschließenden Debatte im Stadtrat standen vor allem wirtschaftliche, technische und rechtliche Aspekte im Zentrum. Ein Themenfeld war die Einspeisung in das Stromnetz: In einem Zeitungsbericht wurde darauf hingewiesen, dass Windkraftanlagen künftig möglicherweise gar nicht mehr ins Netz gespeist werden könnten – was als potenzielle „Totgeburt“ des Projekts bezeichnet wurde.
Die SPD lehnte sämtliche Beschlussvorschläge ab. Ihre Argumentation lautete, in Nordbayern gebe es ausreichend Flächen für Windkraftanlagen ohne Nähe zu Wohnbebauung. Die geplante Anlage sei zu nahe an Oberasbach und benachbarte Orte herangerückt – man gehe davon aus, dass die Bürger Ablehnung signalisieren würden.
Die CSU sah Einnahmeperspektiven, äußerte aber Zweifel an deren Umfang („niedrige fünfstellige Gewerbesteuerbeträge“) und hielt die Größe des Windrades („gigantisch – 20 Meter niedriger als der Fernsehturm“) sowie die Nähe zu Wohngebieten für problematisch. Es bestehe die Gefahr von Schattenwurf und Abschaltungen durch Sensorik, vor allem in Richtung des Ortes Rehdorf.
Die Freien Wähler sprachen sich dafür aus, die Standortwahl für geeignet zu halten – die vorgesehene Fläche sei die am weitesten von der Bebauung entfernt. Man forderte eine Bürgerbeteiligung und sah die Gefahr, dass ohne städtische Beteiligung ein externes Projekt ohne Mitbestimmung entstehe.
Die Grünen betonten, dass eine Entscheidung nicht ohne transparente Informationsveranstaltung erfolgen dürfe. Man unterstütze Windkraft grundsätzlich, jedoch nicht gegen den Willen der Anwohner. Dabei wies man darauf hin, dass der Schwerpunkt auf kommunaler Einflussnahme und Bürgerbeteiligung liegen müsse.
Die Linke stellte heraus, dass es weniger um das Ja zur Windkraft gehe, sondern vielmehr um Kontrolle über das Projekt. Man plädierte dafür, städtisch gesteuert oder zumindest unter Beteiligung des städtischen Versorgers zu bauen.
Die FDP forderte eine Bürgerbefragung unter den direkt Betroffenen, etwa in Bezug auf Schattenwurf und Lärm.
Eine lokale Bürgerinitiative teilte diese Einschätzung: Der Standort sowie die Beteiligung der betroffenen Bürger seien zentral für die Akzeptanz. Man beantragte eine Umfrage unter Anwohnern und verlangte statt einer Verschiebung eine Bürgerversammlung noch im Frühjahr als Entscheidungszeitpunkt.
Mit der Ablehnung des Vorschlags setzt Oberasbach vorerst auf Warten und Beobachtung – und signalisiert, dass Beteiligung und Bürgernähe für zukünftige Projekte Elemente sein müssen. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Entscheidung nicht endgültig sei: Die Grundeigentümer könnten mit dem Projektentwickler weiterhin die Planungen verfolgen – dann jedoch ohne direkte Mitwirkung der Kommune.
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