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Nach offenem Brief des ADFC: Oberasbacher Stadtverwaltung bleibt beim Nein zum Radschnellweg

3. Dezember 2025 ,
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Der Konflikt um den geplanten Radschnellweg auf der ehemaligen Bibertbahntrasse zwischen Zirndorf und Nürnberg bleibt bestehen. Nachdem der Stadtrat von Oberasbach in mehreren Sitzungen eine Beteiligung an dem überregional angelegten Projekt abgelehnt hat, wandte sich die ADFC-Ortsgruppe Oberasbach mit einem offenen Brief an das Staatliche Bauamt, die Rathausspitze und die Fraktionen. Darin fordern die Verfasser eine erneute Prüfung der bisherigen Entscheidungen und unterbreiten einen Kompromissvorschlag. Die Oberasbacher Stadtverwaltung reagierte nun offiziell und stellte klar, dass weder der Brief noch der Kompromiss etwas an der Beschlusslage ändern werden.

Der offene Brief, der von Isabella Weber und Holger Schröder unterzeichnet wurde, nimmt Bezug auf neu zugesicherte Rahmenbedingungen des Freistaats Bayern. Nach Informationen des ADFC habe der Freistaat sein Angebot deutlich erweitert. Planung und Bau des Radschnellwegs würden vollständig durch den Freistaat finanziert. Zusätzlich solle Oberasbach eine einmalige Zuweisung von 2,6 Millionen Euro erhalten, mit der der Unterhalt des Schnellwegs abgegolten werde.

Dem Paket fehle jedoch eine zeitliche Begrenzung der städtischen Unterhaltspflicht. Der ADFC schlägt deshalb vor, die Verantwortung auf 20 Jahre zu begrenzen. Anschließend solle die Straßenbaulast wieder an den Freistaat zurückfallen. Eine solche Befristung stelle nach Ansicht der Autoren einen tragfähigen Kompromiss dar. Zudem verweisen sie auf Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands, in denen Radschnellwege bereits erfolgreich betrieben würden.

Der ADFC mahnt, dass bei einer weiteren Blockade Fördermittel in andere Kommunen abfließen könnten. Für den Radverkehr und die regionale Entwicklung wäre dies nach Ansicht der Ortsgruppe ein Rückschritt.

Die Verwaltung der Stadt Oberasbach hat nun auf den offenen Brief reagiert. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es, dass der Brief die Beschlusslage des Stadtrats nicht verändere. Für eine erneute Beratung müsse zunächst ein neuer Antrag gestellt werden.

Zudem widerspreche der vom ADFC vorgeschlagene Kompromiss der aktuellen Rechtslage. Nach dem bayerischen Straßen- und Wegerecht seien Gemeinden für Radschnellwege zuständig. Eine begrenzte Übernahme der Straßenbaulast für 20 Jahre mit anschließender Rückgabe an den Freistaat sei daher rechtswidrig.

In der Stellungnahme wird weiter ausgeführt, dass der geplante Radschnellweg überwiegend über Grundstücke verlaufe, die sich im Eigentum des Landkreises Fürth befänden. Da Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine klare gesetzliche Regelung für Radschnellwege habe, entstehe eine Art «subsidiäre Auffangzuständigkeit» für die Gemeinden. Genau darin sieht die Stadt Oberasbach das zentrale Problem: Für eine überörtliche Mobilitätsverbindung fehle die gesetzliche Grundlage. Die Verwaltung verweist daher auf den Gesetzgeber, der aus ihrer Sicht eine entsprechende Regelung schaffen müsse.

Mit der aktuellen Stellungnahme bleibt die Stadt bei ihrer ablehnenden Haltung. Für den Radschnellweg bedeutet dies, dass er weiterhin nicht realisiert werden kann. Ohne die Beteiligung der Stadt Oberasbach ist das Projekt nicht umsetzbar.