Der Lieferdienst für regionale Produkte, die Hofladenbox, ist abermals insolvent. Nach einem Insolvenzantrag der Hofladenbox HLB GmbH aus Stein blicken regionale Anbieter mit Unverständnis und Frust auf die Entwicklung. Rund 60 Direktvermarkter stehen vor unbezahlten Rechnungen. Die Insolvenz, die am 10. Januar durch das Amtsgericht Fürth mit vorläufiger Insolvenzverwaltung unter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl angeordnet wurde, sorgt für hitzige Diskussionen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit und das Geschäftsgebaren des Unternehmens. Auf der Webseite heißt es lediglich: „Aktuell sind keine Bestellungen möglich“.
Die Idee hinter der Hofladenbox – ein digitaler Marktplatz für regionale Produkte – hatte ursprünglich große Hoffnungen geweckt. Kunden konnten bequem Lebensmittel aus der Region online bestellen und nach Hause liefern lassen. Doch das Geschäftsmodell scheiterte nun zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit. Gestartet wurde die Hofladenbox im Jahr 2018 mit Unterstützung aus dem EU-Fördertopf LEADER.
Laut einem Bericht des Bayerischen Wochenblatts fühlen sich viele Landwirte getäuscht. „Das Weihnachtsgeschäft wurde noch mitgenommen, und dann kam das plötzliche Aus“, kritisiert eine betroffene Anbieterin. Besonders bitter sei, dass viele keine Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bemerkten. Kunden hätten ihre Einkäufe bezahlt, während die Zahlungen an die Anbieter ausblieben.
Geschäftsführerin Lena Schmidt und Mitgeschäftsführer Sven Franke haben dem Bericht zufolge bisher keine Stellungnahmen abgegeben. Mehrere Direktvermarkter berichteten von vergeblichen Kontaktversuchen. Das Schweigen der Verantwortlichen erhöht die Empörung. Ein Anbieter, der bereits bei der ersten Insolvenz des Unternehmens finanzielle Verluste erlitt, zeigt sich enttäuscht: „Das Vertrauen ist endgültig zerstört.“
Die Hofladenbox stand bis zuletzt in der Öffentlichkeit positiv im Fokus. Wenige Wochen vor der erneuten Insolvenz wurde sie in Medien noch für ihren Ansatz der regionalen Direktvermarktung gelobt. Nun bleibt abzuwarten, wie das Insolvenzverfahren weiter verläuft und ob die betroffenen Landwirte wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass alle Verfügungen der Hofladenbox GmbH nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurde angeordnet, Außenstände einzuziehen, um die Gläubiger zu befriedigen. Ob dies ausreicht, um zumindest einen Teil der Schulden zu decken, bleibt unklar.