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Selbstbestimmt im Alter: Pflegestammtisch in Fürth informiert über Vorsorge

22. September 2026, 09:28 Uhr
Beim 71. Pflegestammtisch in Fürth geht es um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. (Foto: Symbolbild)Beim 71. Pflegestammtisch in Fürth geht es um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. (Foto: Symbolbild)

Solange wichtige Entscheidungen selbst getroffen werden können, bleibt die Frage oft im Hintergrund. Doch ein Unfall, eine schwere Krankheit oder zunehmende Einschränkungen im Alter können die Situation innerhalb kurzer Zeit verändern. Dann muss geklärt sein, wer handeln darf und nach welchen Wünschen entschieden werden soll. Genau darum geht es beim 71. Pflegestammtisch der Region Nürnberg-Fürth am Donnerstag, 22. Oktober, in Fürth.

«Selbstbestimmt im Alter» lautet das Thema des Abends. Dahinter stehen drei Begriffe, die häufig gemeinsam genannt werden, aber unterschiedliche Funktionen haben: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Podiumsdiskussion beginnt um 18 Uhr beim Palliativ-Care-Team im Fürth-Golfpark.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich eine Vertrauensperson bestimmen, die später bestimmte rechtliche Angelegenheiten übernehmen kann. Das kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn jemand nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst handeln kann. Ist die Vollmacht wirksam und deckt sie die notwendigen Bereiche ab, muss in der Regel kein rechtlicher Betreuer durch ein Gericht bestellt werden. Weil die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse erhalten kann, kommt es dabei besonders auf Vertrauen an.

Anders funktioniert die Betreuungsverfügung. Sie wird wichtig, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig werden sollte. Darin lässt sich unter anderem festlegen, welche Person vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Auch bestimmte Vorstellungen über die spätere Lebensführung können dokumentiert werden. Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 sollen die Wünsche der betroffenen Person bei einer Betreuung noch stärker berücksichtigt werden.

Bei medizinischen Fragen kommt dagegen die Patientenverfügung ins Spiel. Sie legt für bestimmte Situationen fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Kann ein Patient seinen Willen später nicht mehr selbst äußern und passt die Verfügung auf die konkrete Behandlungssituation, ist dieser zuvor festgelegte Wille maßgeblich.

Wie diese Regelungen in der Praxis funktionieren und wo ihre Grenzen liegen, soll das Podium aus mehreren Blickwinkeln erläutern. Vertreten sind das Amtsgericht Fürth, der Pflegestützpunkt und die Betreuungsstelle des Landkreises Fürth sowie die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Fürth.

Angekündigt sind Frau von Schlieben vom Amtsgericht, Frau Götz als Koordinatorin des Pflegestützpunktes, Herr Nölting als Leiter der Betreuungsstelle des Landkreises sowie Herr Zapf, leitender Oberarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Anja Pasedag von der Betreuungsstelle der Stadt Fürth soll durch die Diskussion führen.

Hinter dem Abend steht ein Format mit längerer Geschichte. Der Pflegestammtisch Nürnberg-Fürth bietet nach eigenen Angaben seit 20 Jahren Menschen und Organisationen aus der Region ein Forum, die unmittelbar oder mittelbar mit Pflege zu tun haben. Auch der Seniorenrat Fürth beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Fragen rund um Pflege, Gesundheit und die Teilhabe älterer Menschen.

Der 71. Pflegestammtisch findet beim Palliativ-Care-Team am Fürth-Golfpark in der Gustav-Weißkopf-Straße 9 statt. Der Eintritt ist frei, allerdings stehen nur rund 100 Plätze zur Verfügung. Hinter der Veranstaltung stehen der Seniorenrat der Stadt Fürth und der Pflegestammtisch Nürnberg-Fürth gemeinsam mit dem Betreuungsgericht Fürth, dem Landkreis Fürth und den Bezirkskliniken Mittelfranken.

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