Die Finanzierung des Zentrums gegen häusliche Gewalt in Fürth steht vor einem grundlegenden Wandel. Ab Januar 2027 übernimmt der Freistaat Bayern mehr Verantwortung für Frauenhäuser und Beratungsstellen. Doch ausgerechnet dieser Wechsel könnte nach Befürchtungen der CSU im Landkreis Fürth neue finanzielle Probleme verursachen. Auf dem Landesparteitag in München setzte sich die Delegation deshalb für eine bessere Absicherung der Einrichtungen ein.
Hintergrund ist das bundesweite Gewalthilfegesetz, das die Unterstützung für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, langfristig verbessern soll. Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Bundesländer ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Gleichzeitig erhalten die Träger anerkannter und benötigter Einrichtungen einen Anspruch auf angemessene öffentliche Finanzierung. Ab 2032 soll zudem ein individueller Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung gelten.
Die CSU-Delegation aus dem Landkreis Fürth sieht allerdings die Gefahr, dass die vorgesehenen staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen, um das bisherige Angebot vollständig zu erhalten. Ein entsprechender Antrag wurde beim 93. CSU-Parteitag in München eingebracht.
Zu den Antragstellern gehören die CSU-Kreisvorsitzende Prof. Dr. Franziska Wespel, Adelheid Seifert, Marco Kistner und Hans Haag. Sie fordern eine langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen.
Kritisiert werden insbesondere die vorläufigen bayerischen Förderregelungen vom Juni 2026. Nach Einschätzung der Antragsteller berücksichtigen diese nicht sämtliche tatsächlich entstehenden Kosten. Als Beispiele nennen sie Hausnebenkosten, Fortbildungen und die ständige Erreichbarkeit der Schutzeinrichtungen.
Hinzu komme, dass bestimmte Ausgaben auf 15 beziehungsweise 20 Prozent der förderfähigen Personalkosten begrenzt würden. Dadurch könnten finanzielle Lücken entstehen, die langfristig den Umfang und die Qualität der Hilfsangebote beeinträchtigen.
Die Problematik wurde nach Darstellung der CSU auch bei einem gemeinsamen Besuch der CSU-Fraktionen aus dem Fürther Stadtrat und dem Kreistag des Landkreises im Zentrum gegen häusliche Gewalt deutlich.
Bislang beteiligen sich neben dem Freistaat auch die Stadt Fürth und der Landkreis an der Finanzierung. Mit der gesetzlichen Neuregelung soll die Verantwortung stärker auf die Landesebene übergehen.
Die CSU-Delegation fordert deshalb, dass der Freistaat die tatsächlichen Personal-, Betriebs- und sonstigen notwendigen Kosten übernimmt. Kommunen dürften nicht gezwungen sein, mögliche Finanzierungslücken auszugleichen, um den bisherigen Schutz für betroffene Frauen und Kinder aufrechtzuerhalten.
Auch die Stadt Fürth bereitet sich auf den Wechsel vor. In einer Vorlage für den Sozialbeirat wurde bereits die Kündigung der bisherigen Vereinbarung zwischen Stadt, Landkreis und Trägerverein als notwendiger Schritt zur Umstellung der Finanzierung vorgesehen.
Der Freistaat verweist unterdessen auf die geplante staatliche Finanzierung. Für 2027 sind nach Angaben des bayerischen Sozialministeriums 67 Millionen Euro vorgesehen, um das bestehende Hilfesystem zu erhalten. In den Folgejahren soll das Angebot schrittweise ausgebaut werden. Die Kommunen sollen aus ihrer bisherigen Finanzierungsverantwortung entlassen werden, können sich aber weiterhin freiwillig beteiligen.
Ob die vorgesehenen Mittel sämtliche Kosten der bestehenden Einrichtungen decken, ist damit allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Für das Zentrum gegen häusliche Gewalt in Fürth ist die Entwicklung besonders wichtig. Die Einrichtung des Vereins Hilfe für Frauen in Not bietet neben einem geschützten Frauenhaus auch eine Fachberatungsstelle und weitere Unterstützungsangebote. Sie ist eine Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen aus der Stadt und dem Landkreis Fürth.
Die CSU-Delegation will erreichen, dass der Übergang zur staatlichen Finanzierung nicht zulasten dieser Angebote geht. Entscheidend dürfte sein, wie Bayern die Finanzierung im Einzelnen regelt und welche Kosten künftig tatsächlich übernommen werden.

