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Landesgartenschau 2032 in Langenzenn endgültig abgesagt

29. Oktober 2026, 19:52 Uhr
Die Landesgartenschau 2032 findet nicht in Langenzenn statt: Der Stadtrat sagte das Großprojekt wegen der angespannten Haushaltslage einstimmig ab. (Foto: Symbolbild/KI)Die Landesgartenschau 2032 findet nicht in Langenzenn statt: Der Stadtrat sagte das Großprojekt wegen der angespannten Haushaltslage einstimmig ab. (Foto: Symbolbild/KI)

Die Landesgartenschau 2032 wird nicht in Langenzenn stattfinden. Der Stadtrat hat das Großprojekt am Mittwoch in einer Sondersitzung einstimmig abgesagt. Ausschlaggebend sind die angespannte Haushaltslage, steigende Kosten und fehlende finanzielle Spielräume. Auch eine deutlich verkleinerte Variante erwies sich als nicht umsetzbar. Damit endet ein Vorhaben, für das die Stadt 2022 den Zuschlag erhalten hatte und das die Stadtentwicklung über Jahre prägen sollte.

Für Bürgermeister Christian Ell bedeutet die Entscheidung eine Abkehr von seiner früheren Haltung. Er hatte die Bewerbung zunächst unterstützt und darin eine Chance gesehen, öffentliche Räume aufzuwerten, neue Grünflächen zu schaffen und die Attraktivität Langenzenns zu steigern.

Ursprünglich habe er es für realistisch gehalten, jährlich rund 500.000 Euro an Rücklagen für die Finanzierung aufzubauen. Diese finanziellen Reserven seien jedoch nicht im erforderlichen Umfang entstanden.

«Wir dürfen nicht allein danach entscheiden, was wünschenswert wäre. Wir müssen auch danach entscheiden, was finanziell verantwortbar und dauerhaft tragfähig ist», erklärte Ell in seiner Stellungnahme zur Stadtratssitzung.

Seit seinem Amtsantritt im Mai habe er versucht, eine Alternative zur ursprünglichen Planung zu entwickeln. Dabei sollte insbesondere auf das umstrittene Z-Quartier verzichtet werden. Doch auch diese kleinere Lösung ließ sich angesichts der finanziellen Situation nicht verwirklichen.

Neben den Kosten für die Landesgartenschau muss Langenzenn in den kommenden Jahren weitere erhebliche Ausgaben bewältigen. Dazu zählen unter anderem Investitionen in die Entwässerung, Entscheidungen über die Zukunft des Hallenbads und die steigende Belastung durch die Kreisumlage.

Zugleich sind die erwarteten Fördermittel geringer ausgefallen als ursprünglich erhofft. Auch die Kosten für Bauarbeiten und die spätere Durchführung der Gartenschau sind gestiegen. Nach Darstellung der Stadtverwaltung besteht derzeit zudem keine Aussicht auf die Genehmigung zusätzlicher Kredite für ein solches Vorhaben.

Eine entscheidende Rolle spielte auch die Haltung der Bayerischen Landesgartenschau GmbH. Die Stadt hatte geprüft, ob eine kleinere Gartenschau ohne das Z-Quartier möglich wäre. Die zuständige Gesellschaft sprach sich jedoch dafür aus, an der ursprünglichen Planung festzuhalten.

Damit blieb der Stadt aus Sicht der Verantwortlichen keine finanziell tragfähige Alternative.

Das ursprüngliche Konzept sah zwei zentrale Bereiche vor: das Z-Quartier auf dem Gelände einer ehemaligen Ziegelei und den Schwanenweiher mit angrenzenden Grünflächen.

Im Z-Quartier sollten unter anderem rund 2,5 Hektar versiegelte Flächen entsiegelt und in einen öffentlich zugänglichen Erholungsraum umgewandelt werden. Auch die Entwicklung des Schwanenweihers zu einem attraktiveren Stadtpark gehörte zu den wesentlichen Zielen.

Mit der Absage sind diese Vorhaben nicht grundsätzlich vom Tisch. Ell schlägt vor, die Stadtentwicklung künftig stärker über die Städtebauförderung voranzutreiben. Dabei könnten einzelne Maßnahmen schrittweise verwirklicht werden, sofern die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind.

Auch die Zukunft des Z-Quartiers bleibt ein Thema. Der Bürgermeister stellte dabei die Frage, ob die Stadt selbst der geeignete Träger für dessen Entwicklung sei oder ob andere Akteure mit entsprechender Fachkenntnis diese Aufgabe übernehmen sollten.

Die bisherigen Konzepte und Untersuchungen sollen nach seinem Willen weiterhin als Grundlage für künftige Projekte dienen.

Der Zeitpunkt der Entscheidung hat auch finanzielle Bedeutung. Laut Beschlussvorlage wurden für die Durchführung der Landesgartenschau noch keine weitergehenden Verträge geschlossen. Deshalb entstehen durch die jetzige Absage keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen aus solchen Verträgen.

Wäre das Projekt zunächst fortgesetzt und erst später aufgegeben worden, hätten dagegen Vertragsstrafen oder Schadenersatzforderungen entstehen können.

Eine erneute Bewerbung für eine Landesgartenschau bleibt grundsätzlich möglich. Ell erklärte, aus dem bayerischen Umweltministerium die Zusage erhalten zu haben, dass Langenzenn bei einem überzeugenden Konzept zu einem späteren Zeitpunkt wieder antreten könne.

Für die Stadt bedeutet die Entscheidung damit zwar das Ende der Landesgartenschau 2032, nicht aber das Ende ihrer städtebaulichen Pläne.

Ell formulierte seine künftige Linie so: «Lieber entwickeln wir Langenzenn Schritt für Schritt im finanziell machbaren Rahmen, als dass wir uns mit einem einzelnen Großprojekt finanziell übernehmen.»

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