In der Fürther Innenstadt wird es vorerst keinen Automatenladen geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Beschwerde eines Antragstellers zurückgewiesen, der die Umwandlung eines Reisebüros in einen Warenautomatenshop plante. Die Entscheidung stützt einen vorherigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach.
Oberbürgermeister Thomas Jung und Wirtschaftsreferent Horst Müller zeigten sich erfreut über das Urteil des obersten bayerischen Gerichts. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt für den Erhalt unserer Innenstadt als lebendigen, vielfältigen Ort zum Einkaufen mit persönlicher Begegnung und Austausch,“ erklärte Jung. Auch Stadtbaurätin Christine Lippert begrüßte die Entscheidung. Automatenläden könnten in Vororten durchaus eine sinnvolle Alternative bieten, bedrohten jedoch in Innenstädten die Vielfalt des Angebots und stellten auch aus städtebaulicher Sicht keinen Gewinn dar, so Lippert weiter.
Dieser Fall könnte richtungsweisend sein für ähnliche Planungen in anderen Städten, die ebenfalls den Charakter ihrer Innenstädte bewahren möchten.