Am Donnerstag, den 13. März 2025, wird es in weiten Teilen Bayerns laut: Um 11:00 Uhr ertönt ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton, gefolgt von weiteren Signalen. Dieser landesweite Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren.
Der erste Heulton um 11:00 Uhr soll die Bürger dazu auffordern, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Erstmalig wird um 11:30 Uhr auch der Entwarnungston getestet: ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.
Am Warntag 2025 nehmen neben der Stadt Fürth im Landkreis Fürth die Orte Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Obermichelbach, Puschendorf, Roßtal (nur Weitersdorf, Groß- sowie Kleinweismannsdorf), Stein, Langenzenn, Tuchenbach und Wilhermsdorf teil.
Neben den Sirenen werden auch moderne Warnmittel wie Warn-Apps (NINA, KATWARN, BIWAPP) und der Mobilfunkdienst Cell Broadcast erprobt. Diese Vielfalt an Warnkanälen soll sicherstellen, dass die Bevölkerung im Ernstfall schnell und zuverlässig informiert wird.
Die Bedeutung der Sirenensignale ist in Bayern klar definiert:
- Feueralarm: Dreimaliger Dauerton von je zwölf Sekunden mit zwölf Sekunden Pause dient der Alarmierung der Feuerwehr.
- Warnung der Bevölkerung: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton fordert dazu auf, Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
- Entwarnung: Einminütiger gleichbleibender Dauerton signalisiert das Ende der Gefahr.
Ablauf des Warntags
Ab 11:00 Uhr: Bayernweite Auslösung der Warnmittel, die nicht direkt an MoWaS (modulares Warnsystem) angeschlossen sind, wie z.B. Sirenen, durch die teilnehmenden kommunalen Stellen.
Ab 11:05 Uhr: Zentrale Auslösung (Warnstufe 2) aller an MoWaS angeschlossenen Warnmittel durch die Regierung von Mittelfranken für den Regierungsbezirk Mittelfranken.
Ab 11:15 Uhr: Zusätzliche Auslösung aller an MoWaS angeschlossenen Warnmittel, ohne Cell Broadcast, durch teilnehmende Kreisverwaltungsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.
Ab 11:30 Uhr: Entwarnung der Warnmeldung „Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung“ durch die Regierungen. Zeitgleich lösen die teilnehmenden Kommunen eine regionale Sirenen-Entwarnung für ihren Zuständigkeitsbereich aus, soweit sie dazu technisch in der Lage sind.
Ab 11:45 Uhr: Entwarnung der zusätzlichen Warnmeldungen durch die Kreisverwaltungsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.