Die Stadt Fürth bereitet den Neubau der maroden Zirndorfer Brücke vor. Am 12. November wird der Bau- und Werkausschuss über einen Grundsatzbeschluss beraten, der die Verwaltung bevollmächtigt, die notwendigen Planungsschritte einzuleiten.
Die Brücke, die zwischen 1969 und 1971 errichtet wurde, weist gravierende bauliche Schäden auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Bereits heute gilt eine Gewichtsbegrenzung auf 3,5 Tonnen. Ein im Mai 2024 vorgelegter Bericht zur Restnutzungsdauer kam zu dem Ergebnis, dass das bestehende Bauwerk spätestens bis November 2027 abgerissen werden müsse.
Mit der Beschlussfassung soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen in den einschlägigen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorzunehmen. Dazu gehört auch die Beauftragung externer Fachplaner. Detaillierte Festlegungen – etwa zur künftigen Verkehrsführung oder zur Breite des neuen Brückenzugs – seien zum jetzigen Zeitpunkt bewusst nicht enthalten. Diese sollen in einem gesonderten Beschluss folgen, der für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist.
Parallel zur Ausschreibung der Planungsleistungen sollen bereits Varianten zur Querschnittsgestaltung und Verkehrsführung entwickelt werden. Diese sollen alle relevanten Verkehrsarten umfassen, darunter Pkw, ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr. Auch übergeordnete Planwerke wie das städtische Radverkehrskonzept und der Nahverkehrsplan werden berücksichtigt.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Verkehrsführung während der Bauphase. Bereits im Rahmen der Planung soll ein Umleitungskonzept entwickelt werden, um die Verkehrsströme im Umfeld der Baustelle möglichst aufrechtzuerhalten. Diese Abstimmung betrifft nicht nur Fürth selbst, sondern auch Nachbarkommunen und regionale Verkehrsunternehmen.
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