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Hundesteuer in Oberasbach: Stadtrat entscheidet sich gegen Staffelung aber für Erhöhung

27. November 2025 ,
Oberasbacher Stadtrat spricht sich für einheitliche Hundesteuer aus: 108 Euro pro Hund, 1.000 Euro für Kampfhunde.Oberasbacher Stadtrat spricht sich für einheitliche Hundesteuer aus: 108 Euro pro Hund, 1.000 Euro für Kampfhunde. Symbolfoto

Die Diskussion um die Neufassung der Hundesteuersatzung war einer der zentralen Punkte der jüngsten Sitzung des Oberasbacher Stadtrats. Nach intensiver Beratung sprach sich das Gremium dafür aus, künftig auf eine Staffelung der Steuersätze zu verzichten und stattdessen einen einheitlichen Betrag für alle Hunde zu erheben. Damit korrigierte der Stadtrat den ursprünglichen Verwaltungsvorschlag, der noch deutliche Unterschiede zwischen Ersthund und weiteren Hunden vorgesehen hatte.

Wie aus dem Sitzungsbericht der Stadt hervorgeht, soll die Hundesteuer ab dem kommenden Jahr für jeden Hund 108 Euro jährlich betragen. Die Umstellung der Berechnung auf Monatswerte, die bereits im Entwurf der neuen Satzung enthalten war, bleibt bestehen. Für Hundehalter bedeutet dies künftig einen monatlichen Betrag von 9 Euro. Oberasbach gehörte bislang zu den Gemeinden mit den niedrigsten Steuersätzen im Landkreis Fürth. Die Sätze waren seit 2010 unverändert geblieben.

Besonders weitreichend fällt die Entscheidung für Kampfhunde aus. Der Stadtrat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, den jährlichen Steuersatz für diese Tiere auf 1.000 Euro anzuheben. Bei Vorlage eines Negativzeugnisses könne der Betrag im darauffolgenden Jahr auf 300 Euro reduziert werden.

Kämmerer Bernd Fürchtenicht erinnerte in der Sitzung daran, dass Steuern grundsätzlich ohne Gegenleistungen wie Hundetoiletten oder Auslaufflächen geschuldet werden. Die Satzung orientiert sich zudem an der neuen Mustersatzung des Bayerischen Ministerialblatts aus dem August 2025, deren rechtlich relevante Änderungen eingearbeitet wurden.

Die Beratungsergebnisse fließen nun in die überarbeitete Satzung ein, die in der nächsten Sitzung des Stadtrats offiziell beschlossen werden soll. Nach Angaben der Stadt Oberasbach war eine Überarbeitung notwendig geworden, weil die bisherigen Sätze im regionalen Vergleich am unteren Ende lagen und seit 15 Jahren nicht angepasst wurden.