Die Stadt Fürth führt ihr Förderprogramm für bildende Künstler in den Jahren 2026 und 2027 fort. Ziel der Maßnahme sei es, bestehende Atelierstrukturen angesichts steigender Mietkosten zu sichern und kreatives Potenzial in der Kommune zu halten. Kulturschaffende können sich ab sofort um einen Zuschuss bewerben.
Wie das städtische Kulturamt mitteilt, übernimmt die Kommune im Rahmen des Programms bis zu 50 Prozent der Kaltmiete für Arbeitsräume. Die Verantwortlichen betonen, dass die bildende Kunst zu den profilbildenden Sparten der Stadt gehöre und das kulturelle Leben maßgeblich präge. Die gewachsene Struktur an Ateliers und Galerien schaffe nicht nur eine kreative Atmosphäre, sondern sorge auch für eine starke Identifikation der Fürther mit ihrer Heimatstadt.
Um für die finanzielle Unterstützung infrage zu kommen, müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen. Zwingende Voraussetzung ist, dass der Arbeitsmittelpunkt in Fürth liegt. Zudem wird ein abgeschlossenes Kunststudium oder der Nachweis einer regen Ausstellungstätigkeit verlangt. Auch Künstler, die bereits in der Vergangenheit von dem Programm profitiert haben, sind laut Behörde berechtigt, sich erneut zu bewerben.
Über die endgültige Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Fachjury. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern des Kulturrings C, der Kunstgalerie Fürth, der Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde, der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg sowie des Kulturamts zusammen. Im vergangenen Förderzeitraum erhielten dreizehn Künstler eine entsprechende Zusage.
Interessenten haben bis zum 1. Mai 2026 Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Der eigentliche Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Die Ausschreibungsunterlagen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite sowie auf Anfrage über das Kulturamt zur Verfügung.
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