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Auch in Fürth: Bayern lässt E-Autos gratis parken – Drei Stunden kostenfrei ab April

28. März 2025 ,
Auch in Fürth: Bayern führt kostenfreies Parken für E-Autos einAuch in Fürth: Bayern führt kostenfreies Parken für E-Autos ein

Parkplatzsuche in der Stadt – für viele Autofahrer ein täglicher Nervenkitzel mit ungewissem Ausgang. Wer allerdings künftig mit einem Elektroauto unterwegs ist, darf sich in Bayern freuen: Ab dem 1. April 2025 entfällt auf öffentlichen Parkplätzen im gesamten Freistaat die Parkgebühr für E-Fahrzeuge – zumindest für die ersten drei Stunden. Und das ist KEIN Aprilscherz!

Mit einem Beschluss des Bayerischen Ministerrats, angestoßen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wurde bereits Ende 2024 ein weiterer Anreiz zur Nutzung von Elektromobilität geschaffen. Ab dem 1. April 2025 dürfen alle Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens – das betrifft rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge – bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen.

Der Clou: Eine besondere Kennzeichnung dieser Parkplätze ist nicht nötig. Die Regelung gilt bayernweit einheitlich und soll vor allem in den Städten Luftverschmutzung und Verkehrslärm verringern, so der Innenminister.

So funktioniert’s: Parkscheibe oder digitales Ticket

Um die Parkdauer zu dokumentieren, genügt laut Herrmann eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe – eingestellt auf die Ankunftszeit. Kommunen können alternativ ihre Parkautomaten so konfigurieren, dass E-Auto-Fahrer ein kostenfreies Parkticket für bis zu drei Stunden ziehen können. Auch digitale Lösungen wie Park-Apps sollen ein entsprechendes Feld integrieren, damit Nutzer die Befreiung bequem aktivieren können.

Wichtig: Nach drei Stunden muss gezahlt werden. Wer länger parkt, kann Parkscheibe und Ticket kombinieren – so etwa auch in der Stadt Fürth, die das neue Landesgesetz ebenfalls umsetzt. Diese Regelung wurde am 4. Dezember 2024 offiziell durch das Bayerische Innenministerium bekannt gegeben.

Nur auf öffentlichen Parkplätzen gültig

Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Parkflächen, erkennbar am blauen „P“-Verkehrszeichen. Parkhäuser, private Parkplätze mit Schranken oder Supermarktparkplätze sind von der Gebührenbefreiung nicht betroffen. Herrmann betont: Bei Zweifeln sollten Autofahrer die Hinweise am Parkautomaten beachten. Besonders zu beachten sei außerdem die örtlich erlaubte Höchstparkdauer, die weiterhin Gültigkeit hat – auch wenn sie unter drei Stunden liegt.

Elektromobilität fördern – aber mit Regeln

Die neue Regelung ist Teil der bayerischen Klimaschutzstrategie und soll den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge attraktiver machen. Gerade in Ballungsräumen könnte die Parkgebührenbefreiung ein praktischer Anreiz sein. Gleichzeitig setzt der Freistaat auf eine unkomplizierte Umsetzung, um Verwaltungen zu entlasten und Bürokratie zu vermeiden.