Die Diskussion um die Pegnitzwiesen hat den Umweltausschuss der Stadt Fürth erreicht. Auslöser war eine Eingabe zweier Bürger, die sich per E-Mail an den Stadtrat wandten. Ihre zentrale Forderung lautete, die landwirtschaftliche Nutzung des Areals zu beenden und die Flächen als Naherholungsgebiet zur Verfügung zu stellen. Als Begründung nannten sie unter anderem die Ausbringung von Gülle, mögliche Nitratbelastungen und Auswirkungen auf bestehende Biotope.
Nach Angaben der Stadt wurde das Anliegen zunächst als laufende Verwaltungsangelegenheit eingestuft. Die Verwaltung holte Einschätzungen des Liegenschaftsamtes und des Baureferats ein und beantwortete die Anfrage in einem Schreiben. Darin heißt es, die Pegnitzwiesen seien überwiegend Eigentum der Stadt und zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Etwa ein Viertel befinde sich in privater Hand. Das Gebiet sei kein klassisches Naherholungsgebiet, sondern zähle zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, die während der Nutzzeit grundsätzlich nicht betreten werden dürften.
Die Verwaltung verwies darauf, dass nicht die Landwirtschaft die Erholungssuchenden beeinträchtige, sondern vielmehr die große Zahl der Erholungssuchenden die Landwirtschaft: „Nach dem rechtlichen Status Quo kann daher festgestellt werden, dass nicht die landwirtschaftliche Nutzung die Erholungssuchenden beeinträchtigen würde, sondern die große Zahl der Erholungssuchenden, welche widerrechtlich und teils mit ihren Hunden die landwirtschaftlichen Flächen betritt, eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung hervorzurufen vermag“, heißt es in der Vorlage für den Umweltausschuss.
Die Stadt stellt außerdem klar, dass die Ausbringung von Gülle zulässig sei, solange die Vorgaben des Düngemittelrechts eingehalten würden. Die Kontrolle darüber liege nicht bei der Kommune, sondern beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die beiden Bürger gaben sich damit allerdings nicht zufrieden und rügten das Vorgehen der Stadt. Sie machten geltend, der Stadtrat hätte die Anfrage behandeln müssen, und kritisierten eine aus ihrer Sicht politische Argumentation der Verwaltung. Nun wird das Anliegen dem Umweltausschuss am 15. Dezember zur Kenntnis gegeben. Die rechtliche Bewertung bleibe jedoch unverändert, so die Stadt.
Die Verwaltung betont erneut, die Wiesen im Pegnitztal seien landwirtschaftliche Nutzflächen und würden als solche benötigt. Während der Nutzzeit seien Wege einzuhalten, ein Betreten der Flächen sei nicht zulässig. Außerhalb dieser Zeit stünden die Flächen den Erholungssuchenden offen.
Die Stadt hob hervor, dass die ortsnahe Landwirtschaft ein wichtiger Bestandteil der regionalen Versorgung und ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele sei. Der Erhalt dieser Strukturen sei ausdrücklich gewollt.
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