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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach umstrittenem Aushang in Fürther Pizzeria Zulu ein

5. Januar 2026 ,
Die Pizzeria Zulu in Fürth: Nach einem umstrittenen Aushang hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Ermittlungen eingestellt. Foto: Roland BeckDie Pizzeria Zulu in Fürth: Nach einem umstrittenen Aushang hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Ermittlungen eingestellt. Foto: Roland Beck

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und die lokale Gastronomieszene in Fürth erschüttert. Ein Aushang in der Pizzeria Zulu, wonach israelische Staatsbürger nicht willkommen seien, löste im Herbst 2025 eine Welle der Empörung aus. Nun ist das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen gegen die Pizzeria eingestellt.

Nach Angaben der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher, wurde nach Bekanntwerden des Aushangs von Amts wegen zunächst ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. In der Folge seien zudem sieben Strafanzeigen von Privatpersonen zu demselben Sachverhalt eingegangen, so Klotzbücher gegenüber „Fürth Aktuell“. Anlass war ein Zettel im Schaukasten des Lokals mit dem Satz «Israelische Bürger sind in diesem Lokal nicht willkommen», ergänzt um eine weitere politische Einordnung des Betreibers.

Die nun abgeschlossene rechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Aushang nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches erfülle. Die beanstandete Äußerung überschreite, so die Staatsanwaltschaft, unter Berücksichtigung der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Meinungsfreiheit noch nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Vor diesem Hintergrund sei das Verfahren eingestellt worden, teilte Klotzbücher mit. Die Fürther Nachrichten hatten zuerst darüber berichtet.

Der Fall hatte im September 2025 eine Dynamik entwickelt, die weit über die Stadtgrenzen hinausreichte. Nachdem zunächst regionale Medien berichtet hatten, griff auch die Deutsche Presse-Agentur den Vorgang auf. In der Folge erschienen Berichte unter anderem in der Süddeutschen Zeitung. Parallel verbreitete sich ein Foto des Aushangs in sozialen Netzwerken. Auch der offizielle Account der israelischen Botschaft in Deutschland äußerte sich kritisch und sprach von einem klaren Fall von Antisemitismus.

Der Betreiber der Pizzeria hatte den Aushang nach eigenen Angaben bereits nach wenigen Stunden wieder entfernt. Er erklärte öffentlich, es habe sich um eine politische Protestäußerung gehandelt und nicht um eine antisemitische Positionierung. Diese Einordnung stieß in Teilen der Öffentlichkeit jedoch auf deutlichen Widerspruch. Zahlreiche frühere Gäste zeigten sich enttäuscht, einige kündigten an, das Lokal künftig zu meiden.

Auch die Israelitische Kultusgemeinde Fürth hatte früh reagiert und angekündigt, den Vorgang prüfen zu lassen sowie den bayerischen Antisemitismusbeauftragten einzuschalten. Der Vorwurf lautete, der Aushang stelle eine pauschale Ausgrenzung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar und überschreite damit eine gesellschaftliche rote Linie.

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zumindest die strafrechtliche Dimension des Falls nun abgeschlossen.