Am morgigen Donnerstag wird im Bayerischen Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht, der auch für Stadt und Landkreis Fürth von Bedeutung sein könnte. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will mit einem sogenannten „Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz“ erreichen, dass Kommunen künftig zeitlich befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abweichen dürfen, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Initiiert wurde der Vorstoß unter anderem von der Fürther Landtagsabgeordneten Barbara Fuchs. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke beim zuständigen Ministerium beantragen können, einzelne Verfahrensvorgaben testweise auszusetzen oder zu verändern. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und neue Wege der Entbürokratisierung in der Praxis zu erproben.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist eine feste Entscheidungsfrist: Das zuständige Ministerium soll innerhalb von drei Monaten über einen solchen Antrag entscheiden. Erfolgt in dieser Zeit keine Rückmeldung, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Anträge der Kommunen nicht über längere Zeit unbearbeitet bleiben.
Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, könnten auch die Verwaltungen in Stadt und Landkreis Fürth prüfen, in welchen Bereichen sich Verfahren vereinfachen lassen. Denkbar wären unter anderem Anpassungen bei Genehmigungsverfahren, Förderanträgen oder internen Nachweispflichten, sofern diese auf landesrechtlichen Regelungen beruhen.
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