Der Wunsch nach mehr Ruhe wird für die Anwohner der Nürnberger Straße vorerst unerfüllt bleiben. Im Oktober des Jahres 2025 hatten 17 Bürger aus der Nürnberger Straße und der angrenzenden Maistraße einen offiziellen Antrag im Rathaus eingereicht. Ihr Ziel war eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde auf der gesamten Länge der Nürnberger Straße. Doch die Fürther Stadtverwaltung sieht keine Möglichkeit für die Umsetzung und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, vorerst keine weiteren Prüfungen durchzuführen. Am 16. März 2026 wird das Gremium darüber abstimmen.
Das Straßenverkehrsamt stellt klar, dass eine ganztägige Begrenzung auf 30 Stundenkilometer aus rechtlichen Gründen unmöglich ist. Die zwingenden Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung sind auf dieser Verkehrsachse nicht gegeben. Ein vollständiges Aus für eine Verkehrsberuhigung bedeutet dies rein rechtlich zwar nicht, da ein Tempolimit für die Nachtstunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zumindest theoretisch vorstellbar wäre. Immerhin wird die Nürnberger Straße im städtischen Lärmaktionsplan offiziell als Lärmschwerpunkt Nummer 12 eingestuft. Als mögliche Lösungen gegen den ständigen Autolärm skizziert der Plan ein kommunales Programm für Lärmschutzfenster, den Einbau von leisem Asphalt und eben jene nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung.
Allerdings warnt die Verwaltung eindringlich vor den Folgen und beruft sich dabei auf den Lärmaktionsplan selbst. Die Experten hegen große Zweifel an der Wirksamkeit von Tempo 30. Der Verkehrsfluss an den Kreuzungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr und die generelle Einhaltung der Geschwindigkeit durch die Autofahrer sprechen gegen einen messbaren Erfolg.
Die Behörde bezeichnet die Prüfung und Umsetzung eines solchen nächtlichen Tempolimits als ein Vorhaben, das mit «immensem Aufwand verbunden» ist. Die bürokratischen Schritte für einen Verkehrsversuch sind umfangreich. Zunächst wäre ein Beteiligungsverfahren zwingend erforderlich. Parallel dazu müsste das Ordnungsamt aufwendige Lärmmessungen im aktuellen Zustand durchführen und analysieren. Sollten alle Stellungnahmen positiv ausfallen, würde die neue Beschilderung angeordnet werden. Damit wäre das Projekt jedoch nicht abgeschlossen. Um den tatsächlichen Nutzen zu belegen, wären später erneute Messungen zur exakt gleichen Jahreszeit vorgeschrieben.
Ein technisches und finanzielles Problem stellt die Ampelsteuerung dar. Alle Lichtsignalanlagen entlang der Nürnberger Straße müssten auf die langsamere Nachtgeschwindigkeit umprogrammiert werden, um die grüne Welle aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung kalkuliert die Kosten allein für diesen Eingriff überschlägig auf 55.000 Euro. Gleichzeitig dürften die Fahrpläne der Buslinien nicht durch die Maßnahme gefährdet werden.
Aus Sicht der Experten steht der finanzielle und personelle Einsatz in keinem gesunden Verhältnis zu den fraglichen Lärmminderungen. Da bereits grundlegende Bedenken an der positiven Lärmwirkung bestehen, hält das Straßenverkehrsamt tiefergehende Prüfungen für nicht zielführend. Nun liegt die Entscheidung bei den Mitgliedern des Verkehrsausschusses.
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