Blaulicht, Martinshorn und schließlich sogar eine Aufforderung über den Außenlautsprecher: Ein 18 Jahre alter E-Scooter-Fahrer soll am Samstagabend in Stein sämtliche Versuche der Polizei ignoriert haben, ihn anzuhalten. Die Fahrt endete erst kurz vor Nürnberg-Gerasmühle, wo der Scooter mit einem Polizeibeamten zusammenstieß.
Begonnen hatte der Vorfall gegen 21 Uhr am Goethering auf Höhe der Schillerstraße. Dort fiel einer Streife der Polizeiinspektion Stein ein E-Scooter auf, der nach Einschätzung der Beamten augenscheinlich zu schnell unterwegs war. Das Fahrzeug war nach Polizeiangaben außerdem unbeleuchtet und trug kein Versicherungskennzeichen.
Die Polizisten wollten den Deutsch-Russen deshalb kontrollieren. Doch der 18-Jährige setzte seine Fahrt fort. Weder Blaulicht und Martinshorn noch die Aufforderung über den Außenlautsprecher brachten ihn nach Angaben der Polizei zum Anhalten. Auch als der Streifenwagen den Scooter überholte, wich der Fahrer aus und fuhr weiter.
Kurz vor dem Ortseingang Nürnberg-Gerasmühle versuchte die Polizei erneut, die Fahrt zu stoppen. Ein ziviles Polizeifahrzeug setzte sich mit größerem Abstand vor den E-Scooter und hielt an. Ein 32-jähriger Beamter stieg aus und gab dem Fahrer weitere Anhaltesignale.
Auch darauf soll der 18-Jährige nicht reagiert haben. In der Folge kam es zum Zusammenstoß zwischen ihm und dem Polizeibeamten. Weitere Polizisten überwältigten den E-Scooter-Fahrer anschließend und nahmen ihn fest.
Bei dem Zusammenstoß wurden beide Männer verletzt. Der 18-Jährige erlitt Verletzungen im Gesicht. Der Polizeibeamte zog sich Schürfwunden im Gesicht, am Schienbein und am Ellenbogen zu.
Bei dem Fahrer führte die Polizei anschließend einen Drogenschnelltest durch, der positiv auf THC reagierte. Es folgte eine Blutentnahme. Der mit einem Sitz ausgestattete E-Scooter wurde sichergestellt. Die Polizei prüft noch, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gegen den 18-Jährigen laufen nun Ermittlungen der Verkehrspolizei Fürth. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs und um einen möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

