Die vorzeitige Zustellung von Briefwahlunterlagen in der Gemeinde Puschendorf im Landkreis Fürth zieht keine weitreichenden Konsequenzen nach sich. Wie das Landratsamt Fürth als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nun gegenüber „Fürth Aktuell“ mitteilte, führt der fehlerhafte Versand vor dem gesetzlichen Stichtag nach aktueller Bewertung nicht zur Ungültigkeit der anstehenden Kommunalwahl.
Die Pressestelle der Behörde bestätigte auf Anfrage, dass man am 12. Februar Kenntnis von dem Vorfall erlangt habe. Noch am selben Tag habe die Rechtsaufsicht im Gespräch mit dem örtlichen Wahlamt die weitere Verteilung der Dokumente unverzüglich unterbunden. Im Fokus der rechtlichen Aufarbeitung stand die Frage, ob durch die zu frühe Ausgabe der Wahlscheine das Wahlergebnis verzerrt werden könnte.
Das Landratsamt wies das Puschendorfer Wahlamt daher an, die Einzelfälle zu kontrollieren. Konkret musste geklärt werden, ob sich zwischen dem tatsächlichen Ausgabetag und dem frühestmöglichen rechtlichen Termin am 16. Februar relevante Änderungen ergaben. Dies betrifft beispielsweise Umzüge von Wahlberechtigten. Hätte es solche Änderungen gegeben, wären die spezifischen Wahlscheine gesetzmäßig für ungültig zu erklären gewesen.
Das örtliche Wahlamt kam dieser Anordnung nach und konnte laut Landratsamt keine derartigen Fälle feststellen. Da somit alle Papiere am 16. Februar ohnehin regulär an exakt dieselben Personen hätten ausgegeben werden können, sieht die Behörde keine Verzerrung. Die Pressestelle erklärte, dass der Vorfall als «unglücklich» einzustufen sei, für sich genommen aber nicht zur Ungültigkeit der Wahl führe. Die förmliche Wahlprüfung folge naturgemäß erst nach dem Wahltag.
In der Gemeinde Puschendorf wurden, wie berichtet, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März versehentlich zu früh an die Bürger verschickt. Bereits am 12. Februar fanden die ersten Wähler die Dokumente in ihren Briefkästen, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Starttermin erst am 16. Februar lag. Den Grund für diesen Fehler nannte Wahlleiter Jürgen Wagner offen, der sich auf einen falschen Kalendereintrag des externen Dienstleisters verlassen hatte und die Verantwortung für den Lapsus übernahm.
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