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Stein senkt Grundsteuer rückwirkend: 80 Hebesatzpunkte gestrichen – kein Antrag nötig

2. Oktober 2025
Stadtrat Stein senkt Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025.Stadtrat Stein senkt Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025.

Ein Lichtblick für Grundstückseigentümer in Stein: Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 30. September 2025 einstimmig, die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025 zu senken. Das von Bürgermeister Kurt Krömer gegebene Versprechen, nur so viel an Grundsteuer einzunehmen wie im Vorjahr, werde damit eingelöst, teilte die Stadt mit. Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, da viele Kommunen unter finanziellen Zwängen stehen.

Die finanziellen Triebfedern dieser Maßnahme sind vielschichtig. Grundsätzlich stand Stein – wie zahlreiche bayerische Kommunen – vor deutlichen Mehrbelastungen: Die Kreisumlage des Landkreises Fürth ist seit 2024 um mehr als 2,5 Mio. Euro gestiegen, tarifliche Personalkosten zogen nach oben, Subventionen für Träger von Kindertageseinrichtungen wurden um 2,7 Mio. Euro erhöht, und zudem war der Neubau eines Hortes mit 200 Betreuungsplätzen für 3,5 Mio. Euro notwendig.

Inzwischen liegen aber bis auf rund 260 Objekte die Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt vor, sodass eine genauere Vorausberechnung möglich war. Das Ergebnis: Die Stadt hat mehr Grundsteuer eingenommen als im Haushalt eingeplant. Deshalb können die Hebesätze nun gesenkt werden.

Konkret wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B – die alle Gebäude und Grundstücke außer der Landwirtschaft umfasst – von ursprünglich 765 Prozent auf 685 Prozent gesenkt, also um 80 Hebesatzpunkte. Das reduziert die Einnahmen um rund 350.379 Euro, ohne dass der Haushalt Steins dadurch in Schieflage gerät. Bei der Grundsteuer A erfolgte ebenfalls eine moderate Anpassung: Der Hebesatz wird von 603 auf 590 Prozent gesenkt.

Die neue Festsetzung wirkt ohne weiteres Zutun der Bürger: Alle Eigentümer erhalten laut Stadt demnächst geänderte Steuerbescheide, und wer zu viel bezahlt hat, wird die Differenz automatisch mit der 4. Abschlagszahlung am 15. November 2025 verrechnet. Ein Antrag sei nicht erforderlich.

Anders als in anderen Bundesländern basiert die bayerische Neuregelung für die Grundsteuer auf der Fläche – nicht mehr auf Grundstücks- oder Immobilienwerten. Zudem wurde in Bayern nicht die zusätzliche Grundsteuer C eingeführt, die in anderen Ländern für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höhere Steuern zulassen würde. Diese Kombination limitiert für Städte wie Stein den finanziellen Spielraum.