Bei der LKF Lichtwerbung GmbH in Zirndorf ist eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Fürth als Insolvenzgericht hervor.
Nach dem Beschluss handelt es sich um einen Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg bestellt.
Zugleich bestimmte das Gericht, dass Verfügungen der LKF Lichtwerbung GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst nach dem Beschluss auch die Einziehung von Außenständen. Damit bleibt die Geschäftsführung formal im Amt, ist bei wirksamen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft aber an die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gebunden.
Die Firma hat ihren Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße in Zirndorf. Nach eigenen Angaben ist LKF Lichtwerbung auf die Herstellung von Lichtwerbeanlagen spezialisiert. Das Unternehmen beschreibt sein Leistungsspektrum von der Konzeption und Planung bis zur Endmontage vor Ort. Zu den Kunden zählen demnach kleinere Einzelunternehmen ebenso wie große Konzerne.
Als Tätigkeitsfelder werden unter anderem Leuchtreklame für den Innen- und Außenbereich, Spanntuchanlagen, Leuchtkästen, Einzelbuchstaben, LED-Technik, digitale Werbeanlagen sowie Messe- und Ladenbau genannt.
Die LKF Lichtwerbung firmierte 2011 zu einer GmbH um, die Erfahrungswerte reichen mehr als 35 Jahre zurück. Gegründet wurde die Firma 1990. Als eines der ersten Unternehmen der Branche hat es nach eigenen Angaben auch im Onlinehandel Fuß gefasst.

