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Kostenexplosion beim Trinkwasser: Gebühren in Oberasbach sollen sich nahezu verdoppeln

23. Juni 2026, 15:26 Uhr
Die Wassergebühren in Oberasbach sollen zum 1. Oktober 2026 nahezu verdoppelt werden. (Foto: Symbolbild)Die Wassergebühren in Oberasbach sollen zum 1. Oktober 2026 nahezu verdoppelt werden. (Foto: Symbolbild)

Die Wassergebühren in der Stadt Oberasbach sollen sich zum 1. Oktober 2026 voraussichtlich nahezu verdoppeln. Eine Neukalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband macht diesen drastischen Schritt notwendig. Der Stadtrat entscheidet am 29. Juni 2026 über die entsprechende neue Satzung.

Grund für die deutliche Steigerung ist eine hohe Kostenunterdeckung in den vergangenen vier Jahren. Zwischen Oktober 2022 und September 2026 hat sich ein Defizit von rund 2,1 Millionen Euro angesammelt. Dieses Minus muss laut dem Kommunalabgabengesetz im kommenden Kalkulationszeitraum bis September 2030 ausgeglichen werden. Die erheblichen Mehrkosten resultieren vor allem aus gestiegenen Unterhaltskosten, die durch größere Rohrbrüche verursacht wurden. Zudem hat die Stadt Oberasbach die Zuständigkeit für die Anschlussvorrichtungen, die sogenannten Schieber, übernommen, was zusätzliche finanzielle Lasten mit sich bringt. Die Verbrauchsgebühr soll deshalb von bisher 2,08 Euro netto pro Kubikmeter auf künftig 4,12 Euro netto steigen, wie aus der Vorlage für den Stadtrat hervorgeht. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 98 Prozent.

Ein weiterer Preistreiber ist der neu eingeführte «Wassercent». Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bezeichnete die Maßnahme unlängst als Meilenstein, der dem Lebensmittel Wasser einen greifbaren Wert geben soll. Diese Abgabe auf die Entnahme von Grundwasser tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und beträgt 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter. Die Einnahmen sollen in Maßnahmen zum Gewässerschutz fließen. Da zwischen dem Wasserwerk und den Haushalten Leitungsverluste entstehen, muss der Wasserversorger mehr Wasser fördern, als letztlich abgerechnet wird. Dieser Verlust wird in der Kalkulation mit einem Aufschlag auf die Endverbraucher umgelegt.

Darüber hinaus berücksichtigt die neue Kalkulation eine Verzinsung des Anlagekapitals von zwei Prozent. Dieser Zinssatz gilt bereits seit dem Jahr 2023 und stellt betriebswirtschaftlich einen Ausgleich für das Kapital dar, das im Anlagevermögen der Wasserversorgung gebunden ist.

Aufgrund aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen wird die bestehende Satzung aus dem Jahr 1995 nicht nur geändert, sondern vollständig neu erlassen. Der Entwurf orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums. Eine wesentliche rechtliche Änderung betrifft die Preisangabenverordnung. Künftig müssen Kommunen in ihren Satzungen neben den Netto- auch die Bruttopreise ausweisen. Zudem macht ein Gerichtsurteil eine Anpassung bei der Flächenbegrenzung für unbebaute Grundstücke erforderlich. Die neue Satzung soll am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.