Oberasbach hat die kommunale Wärmeplanung begonnen. Bis Mitte 2027 soll ein Konzept vorliegen, das darstellt, wie die Wärmeversorgung im Stadtgebiet bis 2045 klimaneutral werden kann. Die Stadt arbeitet dafür mit dem Ingenieurbüro prosio engineering GmbH aus Lauf an der Pegnitz zusammen.
Auslöser ist das seit Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Es verpflichtet Kommunen dazu, ihre künftige Wärmeversorgung strategisch zu untersuchen und Möglichkeiten für erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme auszuloten. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt grundsätzlich eine Frist bis Ende Juni 2028, Oberasbach will damit früher fertig sein.
Die Planung beginnt mit einer Bestandsaufnahme von Gebäuden, bestehenden Heizsystemen, Wärmebedarf und vorhandener Infrastruktur. Anschließend sollen lokale Potenziale für erneuerbare Wärmequellen ermittelt werden. Darauf aufbauend will die Stadt unterschiedliche Szenarien bewerten, etwa die Frage, in welchen Bereichen Nahwärmenetze wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein könnten und wo einzelne Gebäude eher mit dezentralen Lösungen versorgt werden.
Am Ende soll ein Umsetzungsfahrplan mit möglichen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Perspektiven für die einzelnen Ortsteile stehen. Nach Angaben der Stadt werden Zwischenergebnisse und der Abschlussbericht öffentlich zugänglich gemacht. Auch Informationsveranstaltungen und weitere Beteiligungsformate sind vorgesehen, konkrete Termine nannte die Stadt jedoch noch nicht.
Bürgermeister Thomas Diebenbusch bezeichnete die Planung als wichtigen Schritt für eine langfristig klimafreundliche Wärmeversorgung. Für Hauseigentümer und Energieversorger kann der Wärmeplan eine Orientierung für spätere Investitionen bieten. Eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zum Einbau einer bestimmten Heizung entsteht durch die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans allerdings nicht.
Die Kosten sollen nach Angaben der Stadt vollständig über die in Bayern vorgesehenen Konnexitätszahlungen des Freistaats erstattet werden. Der fertige Plan soll zunächst ausgelegt, anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt und danach online veröffentlicht werden. Ob und wann aus den im Plan benannten Optionen konkrete Projekte entstehen, wird erst in späteren politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen geklärt.

