Seit rund vier Jahren beschäftigt der geplante Neubau des REWE-Marktes die Gemeinde Seukendorf. Nun geht die Auseinandersetzung um den künftigen Standort in eine neue Runde: Ein Bürgerbegehren gegen die bisherigen Planungen hat die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht. Damit kommt es im November zu einem Bürgerentscheid.
Seit rund 20 Jahren gibt es bereits einen REWE-Markt im Gemeindegebiet. Die bestehende Filiale im Gewerbegebiet am Seukenbach zwischen Seukendorf und Cadolzburg ist jedoch in die Jahre gekommen. Nach den bisherigen Planungen soll deshalb nicht lediglich modernisiert, sondern ein neuer Markt an einem anderen Standort gebaut werden.
Neuer Standort am «Ohrwaschl»
Vorgesehen ist dafür eine Fläche am Kreisverkehr bei Seukendorf zwischen der alten und der neuen B8, unmittelbar am südlichen Ortsrand. Am sogenannten «Ohrwaschl» soll ein Vollsortimenter mit rund 1.200 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen. Geplant sind außerdem ein Getränkemarkt, ein Café, ein Terminal der Sparkasse sowie Parkmöglichkeiten für Fahrräder und Autos.
Das Verfahren ist bereits weit fortgeschritten. Nach der Behandlung der Unterlagen im Gemeinderat wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Dazu gehören unter anderem Energie- und Wasserversorger, Nachbargemeinden und Landkreise sowie Umwelt-, Wasser-, Naturschutz- und Straßenbaubehörden.
Für die Befürworter des Neubaus spielt vor allem die Nahversorgung eine Rolle. Mit dem Markt könnten zudem Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Gemeinde erhalten bleiben.
Gegen den vorgesehenen Standort gibt es allerdings seit längerem Widerstand. Kritiker befürchten zusätzliche Flächenversiegelung, Eingriffe in Natur und Ökosystem sowie mögliche Auswirkungen bei Hochwasser. Auch ein höheres Verkehrsaufkommen, zusätzliche Lärmbelastung und Veränderungen des Ortsbildes werden als Argumente gegen die Planung genannt. Vor allem Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite hatten bei mehreren Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen Bedenken geäußert.
360 gültige Unterschriften
Aus diesem Kreis heraus wurden schließlich Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Die Listen wurden am 13. August im Rathaus eingereicht.
Nach Prüfung der Voraussetzungen gemäß Gemeindeordnung und Vorlage beim Landratsamt wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Das teilte Erster Bürgermeister Sebastian Rocholl in der Gemeinderatssitzung am 7. September im gut besuchten Katharinensaal mit.
Zum maßgeblichen Stichtag hatte Seukendorf 3.246 Einwohner. Für das Bürgerbegehren waren 261 Unterschriften von Stimmberechtigten erforderlich. Insgesamt wurden 390 Unterschriften eingereicht, von denen 360 gültig waren.
Nach Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung muss ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit stattfinden. Der Gemeinderat legte dafür einstimmig den 15. November 2026 fest. Dann können die Stimmberechtigten in Seukendorf über die weitere Entwicklung entscheiden.
Bürgerentscheid kostet rund 20.000 Euro
Auch die Kosten der Abstimmung waren Thema in der Sitzung. Nach den dort genannten Zahlen wird der Bürgerentscheid voraussichtlich rund 20.000 Euro kosten. Diese Ausgabe war für das laufende Jahr nicht im Haushalt vorgesehen und muss deshalb innerhalb des Haushalts finanziert werden.
Zweiter Bürgermeister Dr. Andre Kraus betonte trotz der zusätzlichen Kosten die Bedeutung des Bürgerentscheids als Instrument der direkten Demokratie. Es sei gut und richtig, dass die Seukendorfer bei diesem wichtigen Thema nun unmittelbar mitbestimmen könnten.

