Die Stadt Fürth arbeitet an einem neuen Konzept für das Abstellen von E-Scootern, um Verkehrsprobleme und Behinderungen zu verringern. Das Konzept sieht die Einrichtung von Sammelparkplätzen vor, die gezielt an stark frequentierten Orten wie Verkehrsknotenpunkten oder größeren Parkplätzen entstehen sollen. Damit will die Stadt den oft wilden Parkgewohnheiten der Nutzer entgegenwirken, die Gehwege, Denkmäler oder andere öffentliche Bereiche blockieren und das Stadtbild beeinträchtigen können.
Seit der Einführung von ausleihbaren E-Scootern in Fürth im Jahr 2020 – aktuell bereitgestellt von fünf Anbietern – wird das sogenannte Freefloating-Modell praktiziert. Nutzer können die Scooter nahezu überall ausleihen und abstellen, ausgenommen in Grünanlagen oder rund um den Hauptbahnhof. Dies hat jedoch zu zahlreichen Beschwerden über behindernd abgestellte Scooter geführt, wie die Stadtverwaltung erläutert.
Sammelparkplätze als Lösung
Das neue Konzept basiert auf einem dreistufigen Zonensystem, das die Stadt in verschiedene Bereiche unterteilt. Während in der Innenstadt (Bereich A) und deren Umgebung (Bereich B) feste Sammelparkplätze vorgeschrieben werden, bleibt das Freefloating im äußeren Stadtgebiet (Bereich C) weiterhin erlaubt. Die Sammelparkplätze sollen durch Markierungen, Piktogramme und Verkehrsschilder klar erkennbar sein.
Besonders innovativ ist der Stadt zufolge der Einsatz von Geofencing. Diese Technologie verhindert, dass Nutzer den Verleihvorgang außerhalb der definierten Sammelparkplätze beenden können. Auf diese Weise soll das Abstellen von Scootern an ungeeigneten Orten unterbunden werden.
Bedarfsgerechte Platzierung durch Wabenmodell
Um eine optimale Verteilung der Sammelparkplätze zu gewährleisten, wird ein sogenanntes Wabenmodell verwendet. In Bereich A wird ein Raster von 150 Metern und in Bereich B von 250 Metern zugrunde gelegt. Jeder Wabe wird mindestens ein Sammelparkplatz zugeordnet. Studien zeigen nach Angaben der Stadtverwaltung, dass Nutzer bereit sind, Strecken von etwa zwei bis fünf Minuten zu Fuß zu einem E-Scooter zurückzulegen – eine Distanz, die durch das Modell abgedeckt wird.
Rechtliche Regelungen und Pilotprojekte
Bislang existieren keine gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung öffentlicher Flächen durch E-Scooter. Die Stadt Fürth strebt daher verbindliche Vereinbarungen mit den Anbietern an, die unter anderem die maximale Anzahl an E-Scootern, Parkverbotszonen und die verpflichtende Nutzung der Sammelparkplätze regeln sollen. Während der Michaelis-Kirchweih könnten beispielsweise temporäre Sammelparkflächen eingerichtet werden, um den erhöhten Bedarf zu decken.