Montag, 10. August 2026 17:18
Wetter wird geladen...

Alkoholverbot am Fürther Hauptbahnhof kommt – das ist geplant

10. August 2026, 16:47 Uhr ,
Am Fürther Hauptbahnhof soll künftig ein Alkoholkonsumverbot gelten. (Foto: Fürth Wiki/Archv Kamran Salimi)Am Fürther Hauptbahnhof soll künftig ein Alkoholkonsumverbot gelten. (Foto: Fürth Wiki/Archv Kamran Salimi)

Wer am Fürther Hauptbahnhof ein Bier oder ein anderes alkoholisches Getränk öffnen und trinken möchte, muss sich künftig auf ein Verbot einstellen. Die Deutsche Bahn führt schrittweise an allen rund 5400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholkonsumverbot ein. Spätestens am 15. Oktober 2026 soll die neue Regel überall gelten.

Wann das Verbot am Fürther Hauptbahnhof konkret in Kraft tritt, ist allerdings noch offen. Auf Anfrage von Fürth Aktuell nannte die Bahn kein genaues Datum für Fürth. Die Umsetzung erfordere zunächst örtliche Anpassungen der Hausordnung sowie Abstimmungen mit Kommunen, Behörden und angrenzenden Verkehrsunternehmen.

Die Stadt Fürth bewertet die Initiative grundsätzlich positiv. Das geplante Alkoholverbot werde «im Sinne von mehr Sicherheit» begrüßt, teilte Stadtsprecherin Susanne Kramer auf Anfrage mit.

Ein akutes Problem mit einer festen Trinkerszene sieht die Stadt am Hauptbahnhof jedoch nicht. Nach Einschätzung der Polizeiinspektion Fürth und des Kommunalen Ordnungsdienstes habe sich dort keine solche Szene etabliert. Eine Verlagerung auf den Bahnhofsplatz oder in umliegende Grünanlagen werde deshalb nicht erwartet.

Eigene ordnungsrechtliche Maßnahmen oder verstärkte Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Bahnhofsumfeld plant die Stadt nicht.

Ob Alkohol bei Einsätzen und Straftaten am Fürther Hauptbahnhof bislang eine größere Rolle spielt, bleibt offen. Die Bundespolizei erklärte, Verstöße gegen das Verbot würden vom Inhaber des Hausrechts geahndet. Auch eine Nachfrage nach der Zahl alkoholbedingter Einsätze oder Straftaten in den Jahren 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 brachte keine genaueren Erkenntnisse. Entsprechende statistische Daten würden von der Bundespolizei nicht erhoben, teilte deren Sprecher Hubert Grimm mit.

Die Bahn selbst nannte ebenfalls keine Zahlen oder konkreten Erkenntnisse zu alkoholbedingten Konflikten, Straftaten oder Verschmutzungen am Fürther Hauptbahnhof. Zur Begründung des bundesweiten Verbots verweist das Unternehmen auf Erfahrungen an anderen Standorten. An mehr als 30 größeren Bahnhöfen gelten bereits entsprechende Regeln. Nach Darstellung der Bahn seien dort weniger Müll und teilweise auch weniger Gewaltdelikte festgestellt worden.

Nach Angaben einer Bahnsprecherin gilt das Verbot überall dort, wo die Hausordnung der Deutschen Bahn Anwendung findet. Dazu zählen grundsätzlich das Bahnhofsgebäude, die Bahnsteige und die Zuwege. In manchen Städten können auch Bahnhofsvorplätze erfasst sein, wenn diese der Bahn gehören.

Vom Verbot ausgenommen bleibt die Gastronomie im Bahnhof. Dort darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden. Auch der Verkauf verschlossener Getränke zum späteren Verzehr bleibt erlaubt. Außerhalb der gastronomischen Bereiche darf der gekaufte Alkohol im Geltungsbereich der Hausordnung jedoch nicht geöffnet und konsumiert werden.

Die Bahn will zunächst durch Mitarbeiter, Aushänge und Durchsagen auf die geänderte Hausordnung aufmerksam machen. Das Verbot solle «mit Augenmaß» durchgesetzt werden, erklärte die Sprecherin.

Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot. Gegen uneinsichtige Personen könne DB Sicherheit ein schriftliches Hausverbot verhängen. Bei Bedarf könne auch die Bundespolizei eingebunden werden.

Artikelaufrufe: