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E-Scooter in Fürth: 160 feste Parkplätze und neue Abstellregeln

15. Oktober 2026, 20:26 Uhr
Für Leih-E-Scooter stehen in Fürth inzwischen 160 markierte Sammelparkplätze zur Verfügung. In den festgelegten Bereichen dürfen die Roller nur noch auf diesen Flächen abgestellt werden. Symbolbild/KIFür Leih-E-Scooter stehen in Fürth inzwischen 160 markierte Sammelparkplätze zur Verfügung. In den festgelegten Bereichen dürfen die Roller nur noch auf diesen Flächen abgestellt werden. Symbolbild/KI

Fürth weitet die festen Abstellflächen für E-Scooter aus. Insgesamt stehen im Stadtgebiet inzwischen 160 markierte Sammelparkplätze zur Verfügung. In den festgelegten Bereichen dürfen Leihroller nur noch auf diesen Flächen abgestellt werden. Damit will die Stadt verhindern, dass die Fahrzeuge Gehwege blockieren oder an ungeeigneten Stellen stehen bleiben.

Das Konzept ist nicht neu, wird aber schrittweise erweitert. Bereits Anfang Februar 2026 waren knapp 100 Sammelparkplätze in der Innenstadt, der Südstadt und Teilen des westlichen Stadtgebiets eingerichtet worden. Nun kommen weitere Standorte hinzu. Ziel ist es, den öffentlichen Raum übersichtlicher zu gestalten und insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Behinderungen durch abgestellte Roller zu schützen.

Für die Verleihunternehmen gelten verbindliche Vorgaben. Sie müssen die ausgewiesenen Parkflächen in ihre Apps integrieren. Innerhalb der festgelegten Zonen können Nutzer ihre Fahrt deshalb nur noch an einem der vorgesehenen Standorte beenden. Wer den Roller außerhalb einer solchen Fläche abstellt, kann den Ausleihvorgang nicht ordnungsgemäß abschließen. Die Mietgebühr läuft in diesem Fall weiter.

Die Sammelparkplätze sind durch Bodenmarkierungen mit einem E-Scooter-Symbol und entsprechende Schilder gekennzeichnet. Eine Übersicht der Standorte und des Geltungsbereichs ist unter www.fuerth.de/scooterparken abrufbar.

Die neuen Regeln gelten allerdings nicht flächendeckend. Außerhalb der festgelegten Bereiche bleibt das sogenannte Free-Floating erlaubt. Dabei können die Leihroller grundsätzlich auch abseits eigens ausgewiesener Sammelparkplätze abgestellt werden. Ausgenommen sind weiterhin die Flusstäler und Grünanlagen, in denen das Abstellen nicht gestattet ist.

Stadtbaurätin Christine Lippert sieht in der verbindlichen Nutzung der Sammelparkplätze einen Beitrag zu mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Die Stadt verspricht sich davon auch ein geordneteres Stadtbild.

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