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Briefwahl in Fürth: Was Wähler jetzt wissen müssen

22. Januar 2025
Briefwahl in Fürth: Verkürzte Fristen machen eine schnelle Beantragung der Wahlunterlagen notwendig.Briefwahl in Fürth: Verkürzte Fristen machen eine schnelle Beantragung der Wahlunterlagen notwendig.

Am Sonntag, 23. Februar, ist es wieder so weit: Rund 86.500 Wahlberechtigte in Fürth sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Aufgrund vorgezogener Neuwahlen und einer damit verbundenen Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums kommt es zu erheblich verkürzten Fristen in der Organisation der Wahl – eine Herausforderung, die besonders die Briefwahl betrifft.

Kürzere Fristen bei der Briefwahl

Die Organisation der Briefwahl steht unter Zeitdruck. Während sonst bis zu fünf Wochen zur Verfügung stehen, bleiben dieses Mal lediglich zwei Wochen, um die Unterlagen bereitzustellen. Erst Ende Januar werden die Kandidaten endgültig feststehen, sodass die Wahlzettel frühestens ab dem 10. Februar verschickt werden können, wie die Stadt Fürth mitteilte. 

Um die Fristen einzuhalten, empfiehlt die Rathausverwaltung den Bürgern, frühzeitig zu handeln. Wahlunterlagen können ab dem 10. Februar auch direkt im Bürgerzentrum Süd, Schwabacher Straße 170, beantragt und ausgefüllt werden. Zu diesem Zweck stehen ausreichend Wahlkabinen und Wahlurnen bereit.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Online-Formular auf der Website www.fuerth.de/wahlen
  • Rücksendung des Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung
  • Schriftlicher Antrag per E-Mail an briefwahl@fuerth.de
  • Persönliche Vorsprache im Bürgeramt Süd, Schwabacher Straße 170

Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Frist für die Beantragung endet am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr. In Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, kann die Beantragung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr erfolgen.

Fristgerechte Abgabe der Briefwahlunterlagen

Die Stadt Fürth betont, dass die Verantwortung für die fristgerechte Rücksendung der Wahlunterlagen bei den Wählern liegt. Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, die Unterlagen frühzeitig abzuschicken oder direkt in den Briefkästen des Bürgerzentrums Süd oder Nord einzuwerfen.

Was tun bei verlorenen Briefwahlunterlagen?

Sollten Briefwahlunterlagen verloren gehen oder nicht ankommen, können bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr Ersatzunterlagen im Wahlamt beantragt werden. Eine barrierefreie Kontaktaufnahme ist per Telefon unter (0911) 974-30 00 oder per E-Mail an briefwahl@fuerth.de möglich.