Ein Vorstoß des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) sorgt derzeit für erhebliche Diskussionen in Bayern. Der Entwurf einer neuen Norm, die regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen für Wohngebäude vorsieht, stößt auf entschiedenen Widerstand seitens des Bayerischen Bauministeriums und der Stadt Fürth.
Das DIN hat den Normentwurf E DIN 94681 mit dem Titel „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“ vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Eigentümer regelmäßige Prüfungen durchführen lassen müssen, um die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem Kontrollen der Standsicherheit, des Feuerschutzes sowie der technischen Anlagen. Kritiker befürchten, dass diese zusätzlichen Prüfungen zu erheblichen Mehrkosten für Eigentümer und Mieter führen könnten.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter bezeichnete den Entwurf als „bürokratischen Wahnsinn“. Er argumentiert, dass solche Prüfungen keinen wesentlichen Mehrwert brächten, jedoch erhebliche Kosten verursachen würden. Bernreiter kündigte an, sich dafür einzusetzen, dass der Entwurf ersatzlos gestrichen wird.
Die Stadt Fürth schließt sich dieser Kritik an. Oberbürgermeister Thomas Jung betonte, dass eine weitere Norm neue Vorgaben schaffen würde, an denen Bauvorhaben im Streitfall vor Gericht gemessen werden könnten, obwohl diese keine gesetzliche Grundlage hätten und freiwillig anzuwenden seien.
In Bayern wird derzeit der sogenannte „Gebäudetyp-e“ erprobt, ein Pilotprojekt zur Vereinfachung von Bauvorschriften. Ziel ist es, durch reduzierte Standards kostengünstiger und schneller Wohnraum zu schaffen. Fürth beteiligt sich an diesem Projekt und plant, die Erfahrungen beim Erweiterungsbau der Grundschule Soldnerstraße zu nutzen. Stadtbaurätin Christine Lippert erklärte, dass man in allen Leistungsphasen prüfen wolle, wo Vereinfachungen möglich sind, um Ressourcen, Zeit und Geld zu sparen. Eine neue DIN-Norm würde diesen Ansatz konterkarieren.
Das DIN hingegen weist die Kritik zurück und betont, dass die geplante Norm als Orientierungshilfe für Eigentümer und Betreiber von Wohngebäuden gedacht sei. Zusätzliche Kosten, die über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen, seien nicht zu erwarten.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der öffentlichen Diskussion. Ob und in welcher Form die Norm letztlich eingeführt wird, bleibt abzuwarten.