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Fanhilfe aus Fürth klagt mit – Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Polizei-Software VeRA

23. Juli 2025
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeisoftware VeRA erreicht Karlsruhe.Verfassungsbeschwerde gegen Polizeisoftware VeRA erreicht Karlsruhe.

Der Widerstand gegen die polizeiliche Überwachungssoftware VeRA erreicht das Bundesverfassungsgericht – und auch Fürth ist indirekt beteiligt: Personen aus dem Umfeld der Fanhilfe SpVgg Greuther Fürth gehören zu den Beschwerdeführern, die unter anderem mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Chaos Computer Club (CCC) am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz eingelegt haben.

Im Zentrum der Kritik steht die Software VeRA, die auf der Plattform Gotham des US-Unternehmens Palantir basiert. Sie wird in Bayern von der Polizei zur automatisierten Datenanalyse eingesetzt – auch ohne konkreten Tatverdacht. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen sprechen von einem Angriff auf die Grundrechte.

Die Software analysiert riesige Datenmengen aus verschiedenen Quellen, stellt digitale Verbindungen her und generiert Risikoprofile. Betroffene erfahren in der Regel nichts von der Analyse – selbst wenn daraus Überwachungsmaßnahmen folgen. Nach aktueller Gesetzeslage darf die Polizei die Software nicht nur bei schweren Straftaten, sondern bereits zur „Gefahrenabwehr“ einsetzen – ohne richterliche Kontrolle und auch bei völlig unbescholtenen Personen, wie die Beschwerdeführer mitteilen.

Laut GFF verstößt das gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. Die Juristin Franziska Görlitz von der GFF erklärt: Schon wer Opfer einer Straftat wird oder Anzeige erstattet, kann in das digitale Raster geraten. Die Algorithmen arbeiten den Angaben zufolge intransparent – Fehler und diskriminierende Effekte seien nicht auszuschließen.

Zu den insgesamt acht Beschwerdeführern gehören eine Strafverteidigerin, Aktivisten und Personen der Fanhilfe SpVgg Fürth. Beschwerdeführer Johannes König, Musiker und Mit-Organisator der NoBayPAG-Demonstrationen, betont: „Als wäre das Bayerische Polizeiaufgabengesetz noch nicht autoritär genug geprägt, setzt die Staatsregierung nun auch noch auf die Überwachungssoftware des rechten Verschwörungsideologen Peter Thiel. Karlsruhe muss die neueste Entwicklung stoppen.“

Bereits 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht im Fall Hessen und Hamburg klare Grenzen für den Einsatz automatisierter Datenanalysen gezogen. Genau diese würden in Bayern ignoriert, so die GFF. Auch in Nordrhein-Westfalen ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde anhängig.