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Essen unter der Erde? Stadt prüft Pop-Up-Gastronomie in der Fürther U-Bahn

15. August 2025
Vision der U-Bahn-Gastronomie in Fürth: Chancen und Herausforderungen.Vision der U-Bahn-Gastronomie in Fürth: Chancen und Herausforderungen. Symbolbikd

Ein Imbissstand, versteckt vor der Sommerhitze, mitten in der U-Bahn-Station? Was zunächst wie ein kreatives Gedankenspiel klingt, ist Gegenstand eines Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Stadtverwaltung hat dazu nun eine erste Einschätzung vorgelegt – mit zahlreichen offenen Fragen, aber auch interessanten Perspektiven.

Nach einer ersten Prüfung durch die infra fürth gmbh scheint lediglich die Verteilerebene des Fürther Hauptbahnhofs vor dem ehemaligen Kundencenter für ein solches Projekt geeignet zu sein. Andere U-Bahn-Stationen in Fürth scheiden demnach aus – zu eng, zu wenig Fluchtwege. Doch selbst am Hauptbahnhof wäre eine Realisierung nicht einfach: Für eine verbindliche Genehmigung müssten die Betreiberin VAG sowie die technische Aufsichtsbehörde der Regierung von Mittelfranken einbezogen werden.

Abseits der rechtlichen Genehmigungen sind auch die praktischen Voraussetzungen noch ungeklärt. Woher kommen Strom und Wasser? Wie lässt sich die Entsorgung regeln? Was passiert mit Gästetoiletten? Die Stadt verweist auf weiteren Klärungsbedarf in all diesen Punkten.

Ein möglicher Vorteil der Idee: Die unterirdischen U-Bahn-Verteilerebenen sind im Sommer einige Grad kühler als die Oberfläche – ein Aspekt, der auch im Rahmen der städtischen Hitzeaktionsplanung betont wird. Die Verteilerebenen gelten zudem als öffentlich zugängliche Räume und werden in die „Karte der kühlen Orte“ in Fürth aufgenommen. Doch es gibt auch Risiken: Schädlinge wie Ratten könnten durch Essensreste und Müll angelockt werden, warnt die Verwaltung.

Gewerbe- und gaststättenrechtlich gelten für ein solches Vorhaben dieselben Anforderungen wie für reguläre Lokale. Das bedeutet: Eine Gewerbeanzeige ist nötig, ebenso eine Gaststättenkonzession bei Alkoholausschank. Auch lebensmittelrechtlich sind Vorgaben zu erfüllen – etwa die Einhaltung der Kühlkette, Schutz vor Verunreinigungen sowie ein Handwaschbecken bei der Ausgabe offener Speisen.

Ob die Vision einer Pop-Up-Gastronomie in der U-Bahn Realität werden kann, hängt nun von vielen weiteren Prüfungen ab – sowohl technischer als auch rechtlicher Natur.