Die Stadt Oberasbach plant eine signifikante Anhebung der Hundesteuer ab dem Jahr 2026, um die Deckungslücke im Haushalt zu reduzieren. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die seit 2010 unveränderten Steuersätze deutlich zu erhöhen.
Die aktuelle Beschlussvorlage sieht eine gestaffelte Erhöhung der Jahressteuer vor. Demnach solle die Steuer für den ersten Hund von derzeit 70 Euro auf 108 Euro steigen. Für den zweiten Hund werde eine Steuer von 144 Euro vorgeschlagen, während für jeden weiteren Hund 180 Euro fällig werden sollen. Für Kampfhunde sei eine Anhebung von 480 Euro auf 600 Euro vorgesehen.
Derzeit würden in Oberasbach 94 Haushalte zwei Hunde, 12 Haushalte drei Hunde, zwei Haushalte vier Hunde, zwei Haushalte fünf Hunde und jeweils ein Haushalt sechs oder sieben Hunde halten. Die Stadtverwaltung erwartet, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu Mehreinnahmen von circa 40.000 Euro führen würden. Die Steuersätze seien so gewählt, dass die Beträge durch zwölf geteilt einen „glatten Betrag“ ergäben.
Als Alternativen werden zwei weitere Vorschläge an den Stadtrat unterbreitet. Eine davon sieht eine Anhebung ohne Staffelung vor, bei der jeder Hund 108 Euro und jeder Kampfhund 600 Euro kosten soll. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass auch abweichende Beträge von den genannten Summen festgesetzt werden könnten.
Im August 2025 wurde vom Bayerischen Ministerialblatt zudem eine neue Mustersatzung für die Hundesteuer bekanntgemacht. Die relevanten Änderungen aus dieser Mustersatzung seien aus Gründen der Rechtssicherheit in den Entwurf der neuen Oberasbacher Satzung eingearbeitet worden.
Eine wesentliche Neuerung in der vorgelegten Satzung sei die Umstellung der Berechnung vom Jahresbeitrag auf eine monatliche Berechnung. Dies werde als allgemein üblich und für Hundehalter nachvollziehbar beschrieben.
Entscheiden muss letztlich der Oberasbacher Stadtrat in seiner Sitzung am 24. November welche Steuersätze festgelegt werden sollen.
3.8°C | Leichter Regen 
